Energieausweis: Energiebedarf – Energieverbrauch

Bedarfsberechnung und Verbrauchsmessung

Der Energieausweis darf nach dem Energiebedarf oder dem Energieverbrauch berechnet werden.

Gallerie

Energiebedarf 

Unter Energiebedarf versteht man hauptsächlich die zum Heizen und für Warmwasser auf der Grundlage von Berechnungen benötigte Energie des Gebäudes. Dabei werden zum Beispiel die subjektiven Gewohnheiten der Bewohner und die Lage des Gebäudes in Deutschland, nicht berücksichtigt. Der Energieverbrauch aus der Benutzung des Gebäudes wird über standardisierte Randbedingungen, die in technischen Regeln festgelegt sind, in die Rechnung mit einbezogen. Um den Energiebedarf zu errechnen, wird die energetische Qualität vor allem der Außenwände und des Daches sowie der technischen Anlagen wie Heizkessel und der Anlagen für die Erwärmung des Wassers berücksichtigt. Die im Energieausweis angegebenen Werte beziehen sich auf das ganze Gebäude. Für einzelne Wohnungen lässt die Angabe keine genauen Rückschlüsse zu. Viel wichtiger ist, dass der Energiebedarfswert – gerade weil er frei von individuellen und subjektiven Verhältnissen errechnet wird – keinerlei Rückschlüsse auf den konkreten Energieverbrauch eines einzelnen Haushalts erlaubt, auch nicht auf die Energiekosten.

Energieverbrauchskennwert

Unter dem Energieverbrauchskennwert versteht man einen Wert, der aus dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre ermittelt wird. Der ermittelte Verbrauch wird zusätzlich witterungsbereinigt. Mit Hilfe der Gradtagzahl vom Deutschen Wetterdienst wird der ermittelte Verbrauch durch die in diesem Zeitraum ermittelte Gradtagzahl dividiert. Wohnungsleerstände im Gebäude werden, wenn sie das übliche Maß nicht übersteigen rechnerisch ebenfalls bereinigt. Da bei Gebäuden mit wenigen Wohneinheiten der Einfluss der Nutzungsgewohnheiten im Allgemeinen stärker auf den Energieverbrauchskennwert auswirkt als bei größeren Wohngebäuden, ist für Gebäude mit nicht mehr als fünf Wohnungen zum Ausgleich ein Sicherheitszuschlag vorgesehen.

Bewertungsmethoden im Vergleich

Ob der einer der beiden Werte die tatsächliche energetische Qualität eines Hauses besser wiedergibt oder beide gleich gut geeignet sind, wurde vom Institut für Energie- und Umweltforschung in Heidelberg (ifeu) im Auftrag des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen untersucht. Seit 1997 wurde in mehreren Kommunen der Wärmepass des ifeu-Instituts eingeführt. Die Berechnungsgrundlage war das Programm ENERPLAN (entspricht LEG, Leitfaden für Energiebewusste Gebäudeplanung). Im Rahmen der Ausstellung dieser Pässe wurde der Heizwärmebedarf berechnet und mit dem Heizwärmeverbrauch verglichen. Die Auswertungen ergaben im Einzelfall erhebliche Abweichungen zwischen dem berechneten Energiebedarf und dem nach Verbrauchszahlen ermittelten Energieverbrauch. Dies wurde auch bei größeren Gebäuden festgestellt. Das Resultat war eindeutig: Von einem realen Verbrauch, auch mit Witterungs- und Leerstandsbereinigung kann nicht auf die energetische Qualität geschlossen werden. Das individuelle Nutzerverhalten beeinflusst in zu starkem Maße die zu Grunde liegenden Verbrauchswerte. Das Ziel der EU-Gebäuderichtlinie, Auskunft zu erhalten über den absehbaren Energieverbrauch eines Gebäudes oder einer Wohnung, wird mit der bereinigten Aufstellung des Energieverbrauchs nicht erreicht.

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