EnEV - Anforderungen an Neubauten
Die EnEV und der Mindestwärmeschutz von Bauteilen
Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird das Gebäude mit seinen Einflussfaktoren bezüglich des Energiebedarfs, des Energieverbrauchs und der Energieverluste betrachtet. Während die früher gültige Wärmeschutzberechnung Ansprüche an die Gebäudehülle festlegte, stellt die EnEV den Zusammenhang zwischen Gebäude, Ausrichtung und Energiemenge zur Beheizung und Warmwasserbereitung her. Nicht mehr die Heizwärme in Abhängigkeit des A/V Verhältnisses gilt es zu berechnen, sondern der Primärenergiebedarf steht im Mittelpunkt. Neben Höchstwerten für den Jahres-Primärenergiebedarf sind auch Höchstwerte für den Transmissionswärmeverlust einzuhalten.
Dafür werden Gebäude- und Anlagentechnik verknüpft. Verbesserter Wärmeschutz und effiziente Wärmeerzeugung sind gleichberechtigte Maßnahmen. Damit ist theoretisch freigestellt, durch welche Maßnahmen die vorgegebenen Begrenzungen der Primärenergiebedarfswerte erreicht werden sollen. Da bauliche und anlagentechnische Komponenten gegeneinander verrechnet werden können, lassen sich prinzipiell durch die Kombination einer hocheffizienten Anlagentechnik mit mäßiger Wärmedämmung oder einer mäßigen Anlagentechnik mit extremer Wärmedämmung die Anforderungen aus der EnEV erfüllen. Eingeschränkt wird dies durch die weiterhin gültige DIN 4108 Mindestwärmeschutz für Gebäude. Konkrete Werte für den Mindestwärmeschutz verschiedener Bauteile sind in Teil 2 der DIN 4108 festgelegt.
Beispiele Wärmedurchlasswiderstand nach DIN 4108
- Wärmedurchlasswiderstand R ≥ 1,20 m²K/W:
Außenwände; Wände von Aufenthaltsräumen gegen Bodenräume, Durchfahrten, offene Hausflure, Garagen, Erdreich - Wärmedurchlasswiderstand R ≥ 0,90 m²K/W:
Unterer Abschluss nicht unterkellerter Aufenthaltsräume, direkt ans Erdreich grenzend - Wärmedurchlasswiderstand R ≥ 1,20 m²K/W:
Dächer und Decken nach oben, unter Terrassen
Mit der EnEv 2009 sollen die Klimaziele der Bundesregierung weiter umgesetzt werden. Gegenüber der alten Regelung wird ein 30% sparsamer Energiebedarf angestrebt. Die EnEV 2009 bringt Änderungen bei der Errichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden, Modernisierung von Altbauten, Nachrüstpflicht in Altbauten, Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen und Regelungen zur Verbesserung des Vollzugs der Verordnung. Für Neubauten wird der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf um durchschnittlich 30% gesenkt. Die Anforderungen an die Dämmqualität der Gebäudehülle wird um durchschnittlich 15% erhöht. Bei Modernisierung muss entweder eine 30% höhere Dämmqualität der Bauteile erreicht werden oder der Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes um 30% gesenkt werden und die Gebäudehülle um 15% besser gedämmt sein als vor der Maßnahme. Beim Neubau ist die Einhaltung der Grenzwerte des Primärenergiebedarfs Qp und des Transmissionswärmeverlustes HT einzuhalten. Die Berechnung eines Referenzgebäudes (wie beim Verfahren nach DIN V 18599) unter den Randbedingungen aus Anlage 1 der EnEV 2009 ergibt die einzuhaltenden Grenzwerte.
Eine erneute Novellierung der EnEV ist bereits geplant. Um die Ziele der Bundesregierung zur Reduktion des CO2 Ausstoßes weiter voranzutreiben, sollen die Anforderungen für Neubauten und Modernisierungen um weitere 30 % erhöht werden. Die erneute Novellierung ist für 2012 in Aussicht gestellt. Ein weiterer Schritt, die EU-Gebäuderichtlinie durch die EnEV umzusetzen, wird für 2020 erwartet. Um Neubauten so energiesparend und umweltverträglich wie möglich zu planen und zu bauen, wird eine Festschreibung des Passivhausstandards für die Dämmung erwartet.
In der Erläuterung der Bundesregierung zur EnEV 2009 heißt es: „In dem Aktionsplan für Energieeffizienz (2007 bis 2012) habe sich die Europäische Union das Ziel gesetzt, den Energiebedarf so zu steuern und zu verringern beziehungsweise den Energieverbrauch so zu beeinflussen, dass bis zum Jahr 2020 insgesamt 20 Prozent des jährlichen Energieverbrauchs eingespart würden.“ (Erläuterung, 856. BR, 6.03.09)
Quelle und Bildnachweis: Energieausweis - Das große Kompendium; Vieweg Verlag
