Einsatz von Unterspannungen und Unterdächern

Ausgebaute Dachgeschosse benötigen immer mindestens eine Unterspannung. Sie soll die Wärmedämmung vor eintreibendem Flugschnee und Treibregen schützen. Unter bestimmten Umständen kann es notwendig werden, weitergehende Maßnahmen zu ergreifen.

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Ein Hauptkriterium für die erforderlichen Maßnahmen ist die Regeldachneigung. Sie ist die untere Dachneigungsgrenze, bis zu der sich ein Deckmaterial in der Regel als regensicher erwiesen hat. Wird nun diese Regeldachneigung um 6° oder mehr unterschritten, ist als erste Zusatzmaßnahme eine Unterspannung anzuordnen. Beträgt die Unterschreitung ≥ 10° wird ein regensicheres Unterdach unterhalb der Eindeckung erforderlich. Weitergehende Unterschreitungen erfordern bei nicht ausgebauten Dachböden das regensichere Unterdach, bei ausgebauten Dachgeschossen/Dachböden das wasserdichte Unterdach.

Bei weiteren erhöhten Anforderungen sind grundsätzlich höherwertige Maßnahmen zu treffen. Als erhöhte Anforderungen im Sinne der Fachregeln für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen sind die oben beschriebene Unterschreitung der Regeldachneigung, konstruktive Besonderheiten, die Nutzung des Dachgeschosses insbesondere zu Wohnzwecken, klimatische Verhältnisse oder auch örtliche Bestimmungen anzusehen.

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Um die Wärmedämmung ausgebauter Dachgeschosse vor eintreibendem Flugschnee und Treibregen zu schützen, benötigen sie mindestens eine Unterspannung.

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