Die Einführung des Energieausweises
Aktuelle Umsetzung in Europa und Deutschland
Die Einführung des Energieausweises ist eine Folge der EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ vom 16. Dezember 2002. Diese schreibt vor, dass beim Verkauf von Wohnhäusern und beim Abschluss neuer Mietverträge ein Energieausweis vorgelegt werden muss, der über den absehbaren Energieverbrauch des Gebäudes oder einer Wohnung Auskunft gibt. Ziel dieser Richtlinie ist es, bis 2012 22% Energie einzusparen. EU-weit entfallen 40% des Endenergieverbrauchs auf den Bereich von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
In Dänemark erfolgte die Umsetzung der EU-Richtlinie bereits 2005. Seit der Einführung Anfang 2006 gibt es für drei Gebäudetypen Energieausweise: Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude. Gleichzeitig führte Dänemark auch ein Qualitätssicherungssystem ein. Ein nationales Zulassungssystem der Aussteller sowie eine mehrstufige und stichprobenartige Prüfung der Energieausweise wurden eingeführt.
Frankreich führte den Energieausweis bereits im Jahr 2006 für Bestandsgebäude ein, seit 2007 auch für Neubauten. Bei Nichtwohngebäuden wird vor allem nach Verbrauchswerten bemessen, bei Wohngebäuden wurde ein vereinfachtes Verfahren mit Standardwerten eingeführt. In den Niederlanden gilt seit 2008 für alle Gebäude Ausweispflicht, in Polen, Schweden, der Tschechischen Republik, Österreich und Belgien seit 2009.
Die Einführung des Energieausweises in Deutschland erfolgte stufenweise, seit Januar 2009 ist er für Gebäude, die nicht unter Denkmalschutz stehen, verpflichtend. Der Energieausweis muss bei Verkauf, Neuvermietung, Neuverpachtung oder Leasing vorliegen. Der Eigentümer braucht den Ausweis allerdings nur auf Verlangen zugänglich zu machen.
