Regenwasser: Planung von Entwässerungsanlagen
Bei der Planung und Bemessung von Regenentwässerungsanlagen sollten gemäß DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056 vorrangig alle Möglichkeiten der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung genutz werden, um die Einleitung von Regenwasser in die öffentliche Kanalisation nachhaltig zu reduzieren. Zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung zählen:
- die Speicherung und Nutzung von Regenwasser
- die Versickerung auf dem Gelände oder Rigolen-Versickerung (siehe Beiträge Regenwasserversickerung und Rigolen-Versickerung)
- die Einleitung in ein oberirdisches Gewässer
- außerdem die Vermeidung von versiegelten Flächen und
- die Schaffung von Verdunstungsmöglichkeiten, z.B. durch Dachbegrünung(en)
Faktoren für die Planung und Bemessung von Regenwasserleitungen
Für die Planung und Bemessung von Regenentwässerungsanlagen sind folgende Faktoren zu berücksichtigen: Regenspenden (r), die sogenannten abflusswirksamen Flächen (A) sowie der Abflussbeiwert (C). Die Entwässerungleitungen werden nach dem Regenwasserabfluss Qr in l/s bemessen:
Qr = r (D,T) x C x A x 1/10.000
Regenspenden (r)
Die Bemessungsregenspende (auch Regenspende genannt) ist eine Kenngröße zur Berechnung von anfallenden Regenwassermengen und für die Bemessung von Regenentwässerungsanlagen, Notentwässerungen sowie zur Erstellung von Überlastungs- und Überflutungsnachweisen. Zur Ermittlung der erforderlichen Regenspenden sind die Werte nach KOSTRA-DWD 2000 (Koordinierte Starkniederschlags-Regionalisierungs-Auswertungen des Deutschen Wetterdienstes) zu verwenden. In Tabelle A.1 der DIN 1986-100 befindet sich eine Übersicht der Regenspenden für die gängigen Großstädte in Deutschland. Die Jährlichkeit des Berechnungsregens für die Entwässerung von Dachflächen muss mindestens einmal in 5 Jahren (T = 5) betragen. Die maßgebende Regendauer ist weiterhin mit D = 5 Minuten zu berücksichtigen. Eine Berechnungsregenspende r(5,5) ist für alle Dachflächen, unabhängig von der Dachneigung und Konstruktion, maßgebend.
Beispiel Berechnung in der Stadt Bonn: r(5,5) = 299 l/(s ha)
Die Jährlichkeit des Berechnungsregens für Grundstücksflächen (ausgenommen Dachflächen) muss für Niederschlagsflächen ohne geplante Regenrückhaltung mindestens einmal in 2 Jahren (T = 2) betragen. Bei einer vorgeschriebenen Regendauer von D = 5 Minuten muss für diese Flächen auch weiterhin eine Berechnungsregenspende r(5,2) in Ansatz gebracht werden.
Beispiel Berechnung in der Stadt Bonn: r(5,2) = 215 l/(s ha)
Abflusswirksame Flächen (A)
Als wirksame Dachfläche gilt in Deutschland grundsätzlich die im Grundriss projizierte Dachfläche. Bei größeren aufgehenden Fassaden mit Windeinwirkung hat der Planer zu prüfen, ob mit einem Einfluss auf den Regenwasserabfluss in die Entwässerungsanlage zu rechnen ist. Wenn dies der Fall ist, muss die wirksame Fläche gemäß DIN 12056-3 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden - Teil 3: Dachentwässerung, Planung und Bemessung berechnet werden. Hierbei wird die Gesamtfläche der aufgehenden Fassade zu 50% als wirksame Fläche angerechnet. Die abflusswirksame Grundstücksfläche ist aus dem Außenanlagenplan unter Berücksichtigung der Abflussbeiwerte zu berechnen (siehe Abb. 2)
Abflussbeiwert (C)
Der Abflussbeiwert ist in der DIN 1986-100 festgelegt und abhängig von der Art der Niederschlagsfläche. Nachfolgend einige Werte:
- Dachfläche > 3° Neigung (wasserundurchlässige): C = 1,
- 0Kiesdach ≤ 3° Neigung: C = 0,5
- Gründach (extensiv begrünt), ab 10 cm Aufbau: C = 0,3
