Schwimmbäder
Fliesen und Platten, die im Barfußbereich eines Schwimmbades verlegt werden, besitzen spezielle Oberflächen. Sie müssen trittsicher sein, deshalb sorgt eine profilierte Oberfläche für die sichere Fußsohlenhaftung. Nach dem Bundesverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand werden nasse Fußböden, wie sie in Schwimmbädern, Sanatorien, Wasch- und Duschräumen von Sportanlagen, Arbeitsstätten etc. vorkommen, entsprechend der Gefahr des Ausrutschens in drei Bewertungsgruppen eingeteilt. Die Rutschhemmung reicht von Bewertung A bis C. Die Einordnung erfolgt durch eine genormte Prüfung mit Testpersonen auf geneigten Flächen entsprechend dem Grad der Neigung (Neigungswinkel 12°, 18°, 24°).
Bewertungsgruppe A
Weitgehend trockene Barfußgänge in Saunabereichen, Ruhezonen in Schwimmbädern, Umkleideräumen und Beckenböden von Nichtschwimmerbecken (Wasser im ganzen Bereich über 80cm) müssen mit Fliesen der Bewertungsgruppe A ausgestattet sein.
Bewertungsgruppe B
Weitgehend nasse Barfußgänge und Böden wie beispielsweise in Duschräumen, Beckenumgängen, Treppen außerhalb des Barfußbereichs, Beckenböden von Nichtschwimmerbecken (Beckentiefe zum Teil weniger als 80cm), Wellenbecken, Planschbecken, Hubböden und auf ins Wasser führenden Treppen, die schmaler als 1m sind und beidseitig Handläufe haben, müssen mit Fliesen der Bewertungsgruppe B ausgestattet sein.
Bewertungsgruppe C
Fliesen und Platten, die für ins Wasser führende Treppen, Durchschreitebecken und geneigte Beckenrandausbildungen verwendet werden, müssen der Bewertungsgruppe C entsprechen.