Fassadenkonstruktion: Angemörtelte Fassade

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Angemörtelte Fassaden werden traditionell im Dickbettverfahren hergestellt. Ein separater tragfähiger Untergrund zum Aufsetzen der Belagsschicht ist nicht erforderlich, da die Haftung des Belages durch die Adhäsion (Anhangskraft) des Ansetzmörtels realisiert wird. Die Größe der verwendeten Fliesen und Platten wird durch die DIN 18515-1: Außenwandbekleidungen – Teil 1: Angemörtelte Fliesen oder Platten; Grundsätze für Planung und Ausführung festgelegt:

  • max. Plattengröße 0,12 m² - ab 0,10 m² ist eine Verankerung erforderlich
  • max. Seitenlänge 0,40 m
  • max. Dicke 0,015 m - ist die Dicke größer als 1,5 cm und kleiner als 3 cm, dürfen die Fliesen oder Platten nicht mehr als 1,5 kg/Stück wiegen und müssen mindestens 100 cm² Haftfläche besitzen. Haben die Platten (z.B. Spaltplatten) eine profilierte Rückseite, ist die Plattendicke auf insgesamt 2 cm begrenzt.
Angemörtelte Fassaden werden heute kaum noch hergestellt, sie entsprechen nicht mehr dem bautechnischen Standard: Große Fassadenflächen sind meistens als hinterlüftete Konstruktionen und Fassaden an Ein- oder Zweifamilienhäusern fast ausschließlich als Wärmedämmverbundsysteme ausgeführt. Eine Ausnahme bilden Spritzwassersockel bis zu einem Meter Höhe, die an einigen Wohnhäusern aus gestalterischen Gründen als angemörtelte Fassade mit Naturstein ausgeführt werden. Der Vollständigkeit halber sollen die angemörtelten Fassaden im folgenden trotzdem erläutert werden.

Ausführungsvarianten

Die Ausführung einer angemörtelten Fassade kann in drei Varianten erfolgen: direkt auf den Verlegeuntergrund angesetzt oder auf einem Unterputz bzw. bewehrten Unterputz im Dick- oder Dünnbett verlegt. Die Entscheidung für eine der drei Möglichkeiten wird von statischen, physikalischen und örtlichen Gegebenheiten beeinflusst.

Verlegung
Auf der Wandfläche wird eine Wärmedämmung nach DIN EN 13162: Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW) – Spezifikation bis DIN 13165: Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Polyurethan-Hartschaum (PUR) – Spezifikation montiert (gedübelt oder geklebt). Der ausgewählte Wärmedämmstoff muss die Kennzeichnung WAB oder WAP (geregelt in „Anwendungsgebiete“ DIN  4108-10: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 10: Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe – Werkmäßig hergestellte Wärmedämmstoffe) besitzen, feuchtigkeitsbeständig, wasserabweisend und uneingeschränkt wasserdampfdiffusionsfähig sein. Die Bezeichnungen WA bedeuten Außendämmung der Wand, B bedeutet „hinter Bekleidung“ und P „unter Putz“. Die Dämmstoffplatten sind vollflächig und dichtgestoßen anzubringen und fachgerecht zu befestigen. Auf der Dämmung wird ein herkömmlicher Unterputz der Putzgruppe P III angebracht. Entsprechend der DIN wird dieser zweilagig, bewehrt und in einer Dicke von 25 mm bis 35 mm ausgeführt.

Generell besteht bei allen drei Ausführungsvarianten die Option, einen Spritzbewurf aufzubringen. Die Ausführung des Unterputzes erfolgt bis zu einer Dicke von 10 mm ohne Bewehrung als Putz der Putzgruppen P II oder P IIa. Zwischen 10 mm und 25 mm Dicke werden Bewehrungsmatten mit einer Maschenweite von 5 x 5 cm aus nicht rostendem Baustahl eingelegt. Ist der zu erbringende Ausgleich mehr als 25 mm dick, muss die Bewehrung zusätzlich verankert werden.

Bei der Verlegung im Dickbett muss vollsatt angesetzt werden, Hohlräume im Mörtelbett der gerade angesetzten Schicht werden aufgefüllt und der Abschluss der Schicht angeschrägt, um eine optimale Ansetzfläche für die nächste Schicht zu bieten und zugleich einen vollen Übergang des Mörtelbettes zu realisieren. Untergründe, die durch ihre Vorbereitung (Unterputz mit/ohne Bewehrung und Wärmedämmung) über Eigenschaften wie Ebenflächigkeit und Maßgenauigkeit verfügen, sind gut geeignet für die Verlegung im Dünnbett.

Quelle: Andrea Borgmeier, Hans Braunreiter; Bautechnik für Fliesen-, Platten- und Mosaikleger; Vieweg + Teubner Verlag; Wiesbaden, 2011