Vorschriften für Sicherungssysteme

Vorschriften, Richtlinien, Normen

Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermittelten Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik wieder und konkretisieren die „Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen zum Schutz vor Absturz oder herabfallenden Gegenständen sowie die damit verbundenen Maßnahmen bezüglich des Betretens von Dächern oder anderen Gefahrenbereichen nach § 3a Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Punkt 1.5 Abs. 4 und Punkt 2.1 des Anhangs“. Die Regeln orientieren sich im Normalfall an der DGUV-Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ (früher BGV C22) der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. In Absatz 4 behandelt die Richtlinie die „Beurteilung der Gefährdungen und Rangfolge der Schutzmaßnahmen“. Hier heißt es „Eine Gefährdung durch Absturz liegt bei einer Absturzhöhe von mehr als 1,0 m vor“ [ASR 4.1(4)]. Absturz wird definiert als „das Herabfallen von Personen auf eine tiefer gelegene Fläche oder einen Gegenstand. Als Absturz gilt auch das Durchbrechen durch eine nicht tragfähige Fläche oder das Hineinfallen und das Versinken in flüssigen oder körnigen Stoffen“.

Gallerie

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft weist in der DGUV-Vorschrift 38 „Bauarbeiten“  unter §12 auf die Erfordernis von Absturzsicherungen hin. Dort heißt es: „Einrichtungen, die ein Abstürzen von Personen verhindern (Absturzsicherungen) müssen vorhanden sein bei mehr als 3 m Absturzhöhe ... an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern.“ Bei der Verwendung eines Anseilschutzes nach §12(3) hat der Vorgesetzte nach § 4 Abs. 1 „Leitung, Aufsicht und Mängelmeldung“ dafür zu sorgen, dass der Anseilschutz auch benutzt wird.

Die Flachdachrichtlinien weisen unter Punkt 1.4 (15) darauf hin, dass Absturzsicherungen vorhanden sein sollten: „Um Pflege, Wartung und Instandsetzungsarbeiten vornehmen zu können, sollen bei Dächern mit Abdichtungen bereits bei der Planung Maßnahmen zur Absturzsicherung, z. B. Anschlagpunkte vorgesehen werden. Dabei sind die bauaufsichtlichen Anforderungen der Länder zu berücksichtigen.“ Durch die Berücksichtigung der Absturzsicherung bereits während der Planung können die Einbindung und der Schichtenaufbau im Bereich der Anschlusspunkte optimal ausgebildet werden. Befinden sich auf dem Dach Klimageräte, die regelmäßig gewartet werden müssen, sollten die erforderlichen Wartungswege zu den Anlagen ebenfalls frühzeitig in die Planung aufgenommen werden. 

Die DIN EN 795 bzw. DIN EN 795/A1: Schutz gegen Absturz – Anschlageinrichtungen – Anforderungen und Prüfverfahren legt Anforderungen, Prüfverfahren sowie Gebrauchsanleitungen und Kennzeichnungen für Anschlageinrichtungen fest, die ausschließlich zur Benutzung mit persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz konzipiert sind.

Die DIN 4426: Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen – Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege – Planung und Ausführung ist anzuwenden bei der Planung und Ausführung von dauerhaft installierten Arbeitsplätzen, Verkehrswegen und anderen Einrichtungen auf Dächern und an Fassaden-, Fenster- und Glasflächen baulicher Anlagen, die bei Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie bei kurzzeitigen Instandsetzungsarbeiten auf Dächern zeitweise genutzt werden. Ferner gilt sie für dauerhaft installierte Verankerungen an Fassaden für Gerüste.

Angaben zu temporären Systemen zur Absturzsicherung sind in der DIN EN 13374: Temporäre Seitenschutzsysteme – Produktfestlegungen und Prüfverfahren zu finden.

Fachwissen zum Thema

Beispiel-System mit Betongewichten als Ballastierung zur durchdringungsfreien Montage (BauderSecutec Barrier F)

Beispiel-System mit Betongewichten als Ballastierung zur durchdringungsfreien Montage (BauderSecutec Barrier F)

Absturzsicherungen

Absturzsicherung mit Geländersystemen

Für die Sicherheit von genutzten Dächern mit Dachgärten, Terrassen usw. sind ortsfeste Umwehrungen erforderlich. Eine mit dem...

Befestigerabstände für das System Lux-top auf dem Flachdach

Befestigerabstände für das System Lux-top auf dem Flachdach

Absturzsicherungen

Absturzsicherung mit Seilen

Für Reparatur- und Wartungsarbeiten auf Dächern, die nicht dauerhaft genutzt oder begangen werden, eignen sich Seilsysteme mit...

Auf Bitumenbahn verschweißtes Schutzgeländer

Auf Bitumenbahn verschweißtes Schutzgeländer

Absturzsicherungen

Allgemeines zu Absturzsicherungen und Sicherungssystemen

Bau- und Wartungsarbeiten auf dem Dach sind gefährlich und erfordern ab einer Absturzhöhe von zwei Metern das Einrichten einer...

Surftipps

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Flachdach sponsored by:
Paul Bauder GmbH & Co. KG | Korntaler Landstraße 63 | 70499 Stuttgart | www.bauder.de
Zum Seitenanfang

Absturzsicherung mit Geländersystemen

Beispiel-System mit Betongewichten als Ballastierung zur durchdringungsfreien Montage (BauderSecutec Barrier F)

Beispiel-System mit Betongewichten als Ballastierung zur durchdringungsfreien Montage (BauderSecutec Barrier F)

Für die Sicherheit von genutzten Dächern mit Dachgärten, Terrassen usw. sind ortsfeste Umwehrungen erforderlich. Eine mit dem...

Absturzsicherung mit Seilen

Befestigerabstände für das System Lux-top auf dem Flachdach

Befestigerabstände für das System Lux-top auf dem Flachdach

Für Reparatur- und Wartungsarbeiten auf Dächern, die nicht dauerhaft genutzt oder begangen werden, eignen sich Seilsysteme mit...

Allgemeines zu Absturzsicherungen und Sicherungssystemen

Auf Bitumenbahn verschweißtes Schutzgeländer

Auf Bitumenbahn verschweißtes Schutzgeländer

Bau- und Wartungsarbeiten auf dem Dach sind gefährlich und erfordern ab einer Absturzhöhe von zwei Metern das Einrichten einer...

Arbeitsschutz bei der Installation von Photovoltaik im Bestand

Bei Flachdächern lässt eine Aufständerung der Module Spielraum in Bezug auf die Ausrichtung und Dachneigung.

Bei Flachdächern lässt eine Aufständerung der Module Spielraum in Bezug auf die Ausrichtung und Dachneigung.

Auf Flachdächern besteht in Randbereichen von zwei Metern zur Dachkante potenziell Absturzgefahr. Die Gefährdungsbeurteilung muss auf die Gegebenheiten der Baustelle abgestimmt sein.

Vorschriften für Sicherungssysteme

In der DGUV-Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ heißt es: „Einrichtungen, die ein Abstürzen von Personen verhindern (Absturzsicherungen) müssen vorhanden sein bei mehr als 3 m Absturzhöhe ... an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern.“

In der DGUV-Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ heißt es: „Einrichtungen, die ein Abstürzen von Personen verhindern (Absturzsicherungen) müssen vorhanden sein bei mehr als 3 m Absturzhöhe ... an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern.“

Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermittelten Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der...

Steildach-Navigator

In wenigen Schritten zum optimalen
Steildach-Systemaufbau – mit dem
Online-Programm von BAUDER

Partner-Anzeige