Vorschriften für Sicherungssysteme
Vorschriften, Richtlinien, Normen
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft weist in ihrer Unfallverhütungsvorschrift (BGV C22 Bauarbeiten) unter §12 auf die Erfordernis von Absturzsicherungen hin. Dort heißt es: „Einrichtungen, die ein Abstürzen von Personen verhindern (Absturzsicherungen) müssen vorhanden sein bei mehr als 3 m Absturzhöhe ... an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern.“ Bei der Verwendung eines Anseilschutzes nach § 12 (3) hat der Vorgesetzte nach § 4 Abs. 1 „Leitung, Aufsicht und Mängelmeldung“ dafür zu sorgen, dass der Anseilschutz auch benutzt wird.
Die Flachdachrichtlinien weisen unter Punkt 1.4 (15) daraufhin, dass Absturzsicherungen vorhanden sein sollten: „Um Pflege, Wartung und Instandsetzungsarbeiten vornehmen zu können, sollen bei Dächern mit Abdichtungen bereits bei der Planung Maßnahmen zur Absturzsicherung, z.B. Anschlagpunkte vorgesehen werden. Dabei sind die bauaufsichtlichen Anforderungen der Länder zu berücksichtigen.“ Durch die Berücksichtigung der Absturzsicherung bereits während der Planung können die Einbindung und der Schichtenaufbau im Bereich der Anschlusspunkte optimal ausgebildet werden.
Befinden sich auf dem Dach Klimageräte, die regelmäßig gewartet werden müssen, sollten die erforderlichen Wartungswege zu den Anlagen ebenfalls frühzeitig in die Planung aufgenommen werden.
Die DIN EN 795 bzw. DIN EN 795/A1 Schutz gegen Absturz - Anschlageinrichtungen - Anforderungen und Prüfverfahren legt Anforderungen, Prüfverfahren sowie Gebrauchsanleitungen und Kennzeichnungen für Anschlageinrichtungen fest, die ausschließlich zur Benutzung mit persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz konzipiert sind.
Die DIN 4426 Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen - Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege - Planung und Ausführung ist anzuwenden bei der Planung und Ausführung von dauerhaft installierten Arbeitsplätzen, Verkehrswegen und anderen Einrichtungen auf Dächern und an Fassaden-, Fenster- und Glasflächen baulicher Anlagen, die bei Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie bei kurzzeitigen Instandsetzungsarbeiten auf Dächern zeitweise genutzt werden. Ferner gilt sie für dauerhaft installierte Verankerungen an Fassaden für Gerüste.
Angaben zu temporären Systemen zur Absturzsicherung sind in der DIN EN 13374 Temporäre Seitenschutzsysteme - Produktfestlegungen und Prüfverfahren zu finden.
Bildnachweis: ABS Safety, Kevelaer
