RWG: Konstruktionen und Auslöser
Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (RWG) können entweder als Einzel- oder als Doppelklappenkonstruktion geliefert werden. Als Einzelgeräte sind sie meist – einer Lichtkuppel ähnlich – in die Dachfläche eingebaut oder in einem Lichtband integriert. Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, den Rauchabzug in Form eines Jalousiengerätes mit verstellbaren Lamellen zu erbringen. Die Verglasungs- bzw. Füllelemente sind dabei in unterschiedlichen Ausführungen erhältlich. Sowohl eine Kunststoffverglasung als auch nichttransparente Sandwich-Elemente aus Aluminium oder GF-UP (glasfaserverstärktes ungesättigtes Polyester) sind lieferbar. RWG ist meist Bestandteil einer RWA und kann sowohl NRWG als auch Ventilator sein.
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Die Auslösung, also die Öffnung eines RWG, kann sowohl durch eine Einzelauslösung am Gerät mittels eines sogenannten Thermoauslösegerätes (TAG) als auch durch eine mehrere RWG betreffende Fernauslösung am Alarmkasten erfolgen. Eine Vielzahl anderer Auslöse- und Funktionsarten ist insbesondere in Kombination mit Lüftungsanforderungen denkbar und wird in der Regel durch ein bauseitiges Druckluftnetz oder durch zusätzliche 230 V-Elektromotoren erbracht.
RWG nach DIN dürfen eine maximale Seitenlänge von 2,50 Metern aufweisen und müssen mit ihrer Basis/Unterkonstruktion mindestens 25 cm über der angrenzenden Dachoberfläche liegen. Es müssen gewisse Mindest-Rand- und -Achsabstände wie auch maximale Rand- und Achsabstände eingehalten werden. Schließlich ist auch eine jährlich wiederkehrende Wartung zwingend notwendig, um die gesetzlich vorgegebenen Verpflichtungen des Betreibers zu erfüllen.
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