Dachrandabschlüsse
Dachrandabschlüsse werden unterschieden in
- Dachrandabschlussprofile (ein-, zwei- und mehrteilig) - sie bestehen aus Halter, Blenden und Stützblech
- und Dachrandabdeckungen - sie werden aus Metall aus mehrfach gekanteten Blechen hergestellt.
Vorschriften gemäß den Flachdachrichtlinien:
- An Dachkanten von Dachabdichtungen ist, ausgenommen im Bereich von Dachrinnen, ein Randabschluss erforderlich (Pkt. 10.5.1.1).
- Hierfür sind Dachrandabschlussprofile oder Dachrandabdeckungen geeignet (Pkt. 10.5.1.2)
- Die Höhe H von Dachrandabschlüssen soll bei Dachneigungen bis 5° ca. 10 cm, bei Dachneigungen über 5° ca. 5 cm über Oberfläche Belag oder Kiesschüttung betragen. Dachrandabschlüsse müssen ein Gefälle zur Dachseite aufweisen (Pkt. 10.5.1.3).
- Der äußere Schenkel von Abdeckungen oder Randprofilen soll den oberen Rand von Putz oder Bekleidungen überlappen, und zwar bei einer Gebäudehöhe
- bis 8 m: Fmin = 5 cm
- über 8 bis 20 m: Fmin = 8 cm
- über 20 m: Fmin = 10 cm
- Der Überstand T von Abdeckungen oder Randprofilen muss eine Tropfkante von mindestens 2 cm Abstand von den zu schützenden Bauwerksteilen erhalten (Pkt. 10.5.1.6).
- Dachrandabschlussprofile und Dachrandabdeckungen einschließlich ihrer Teile und Befestigungen müssen den üblicherweise zu erwartenden Beanspruchungen aus Windbelastung standhalten (Pkt. 10.5.1.10). Die auftretenden Lasten und deren Berechnungen sind in der DIN 1055, Blatt 4 geregelt.
- Dachrandabdeckungen sollen grundsätzlich ein deutliches Gefälle zur Dachseite aufweisen, damit Niederschlagswasser mit den auf der Blendenoberseite sich ablagernden Verunreinigungen ablaufen kann (Pkt. 10.5.3.2).
