Dachrandabschlüsse: Unterscheidung und Vorschriften

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Anforderungen und Abmessungen

Bei Dachrandabschlüssen wird unterschieden zwischen

  • Dachrandabschlussprofilen (ein-, zwei- und mehrteilig) und
  • Dachrandabdeckungen.
Dachrandabschlussprofile bestehen aus Halter, Blenden und Stützblech. Dachrandabdeckungen werden aus mehrfach gekanteten Metallblechen hergestellt. Vorschriften gemäß Flachdachrichtlinien:

  • An Dachkanten von Dachabdichtungen ist, ausgenommen im Bereich von Dachrinnen, ein Randabschluss erforderlich. Hierfür sind Dachrandabschlussprofile oder Dachrandabdeckungen geeignet.

  • Die Höhe der Dachrandabschlüsse soll bei Dachneigungen bis 5° ca. 10 cm, bei Dachneigungen über 5° ca. 5 cm über Oberfläche Belag oder Kiesschüttung betragen. Dachrandabschlüsse müssen ein Gefälle zur Dachseite aufweisen.

  • Dachrandabdeckungen einschließlich ihrer Teile und Befestigungen müssen den üblicherweise zu erwartenden Beanspruchungen aus Windbelastung standhalten.

Vorschriften gemäß Fachregeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk:

  • Der äußere Schenkel von Abdeckungen oder Randprofilen soll den oberen Rand von Putz oder Bekleidungen überlappen, und zwar bei Gebäudehöhe:
    bis 8 m um mindestens 50 mm,
    über 8 bis 20 um mindestens 80 mm und
    über 20 m um mindestens 100 mm.

  • Der Überstand von Abdeckungen oder Randprofilen muss eine Tropfkante im Abstand von den zu schützenden Bauwerksteilen erhalten. Dieser Abstand beträgt
    bei einer Gebäudehöhe bis 8 m: mindestens 20 mm,
    bei einer Gebäudehöhe von 8 bis 20 m: mindestens 30 mm und
    bei einer Gebäudehöhe > 20 m: mindestens 40 mm.

  • Bei Attika- und Dachrandabdeckungen muss das Gefälle zur Dachseite hinweisen.