Dachrandabschlüsse: Unterscheidung und Vorschriften
Anforderungen und Abmessungen
Bei Dachrandabschlüssen wird unterschieden zwischen
- Dachrandabschlussprofilen (ein-, zwei- und mehrteilig) und
- Dachrandabdeckungen.
- An Dachkanten von Dachabdichtungen ist, ausgenommen im Bereich von Dachrinnen, ein Randabschluss erforderlich. Hierfür sind Dachrandabschlussprofile oder Dachrandabdeckungen geeignet.
- Die Höhe der Dachrandabschlüsse soll bei Dachneigungen bis 5° ca. 10 cm, bei Dachneigungen über 5° ca. 5 cm über Oberfläche Belag oder Kiesschüttung betragen. Dachrandabschlüsse müssen ein Gefälle zur Dachseite aufweisen.
- Dachrandabdeckungen einschließlich ihrer Teile und Befestigungen müssen den üblicherweise zu erwartenden Beanspruchungen aus Windbelastung standhalten.
Vorschriften gemäß Fachregeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk:
- Der äußere Schenkel von Abdeckungen oder Randprofilen soll den oberen Rand von Putz oder Bekleidungen überlappen, und zwar bei Gebäudehöhe:
bis 8 m um mindestens 50 mm,
über 8 bis 20 um mindestens 80 mm und
über 20 m um mindestens 100 mm.
- Der Überstand von Abdeckungen oder Randprofilen muss eine Tropfkante im Abstand von den zu schützenden Bauwerksteilen erhalten. Dieser Abstand beträgt
bei einer Gebäudehöhe bis 8 m: mindestens 20 mm,
bei einer Gebäudehöhe von 8 bis 20 m: mindestens 30 mm und
bei einer Gebäudehöhe > 20 m: mindestens 40 mm.
- Bei Attika- und Dachrandabdeckungen muss das Gefälle zur Dachseite hinweisen.
