Dachrandabschlüsse: Unterscheidung und Vorschriften

Anforderungen und Abmessungen

Bei Dachrandabschlüssen wird unterschieden zwischen Dachrandabschlussprofilen (ein-, zwei- und mehrteilig) und Dachrandabdeckungen. Dachrandabschlussprofile bestehen aus Halter, Blenden und Stützblech; Dachrandabdeckungen werden aus mehrfach gekanteten Metallblechen hergestellt.

Gallerie

Gemäß Flachdachrichtlinien gelten folgende Vorschriften :

  • An Dachkanten von Dachabdichtungen ist, ausgenommen im Bereich von Dachrinnen, ein Randabschluss erforderlich. Hierfür sind Dachrandabschlussprofile oder Dachrandabdeckungen geeignet.
  • Die Höhe der Dachrandabschlüsse soll bei Dachneigungen bis 5° ca. 10 cm, bei Dachneigungen über 5° ca. 5 cm über Oberfläche Belag oder Kiesschüttung betragen. Dachrandabschlüsse müssen ein Gefälle zur Dachseite aufweisen.
  • Dachrandabdeckungen einschließlich ihrer Teile und Befestigungen müssen den üblicherweise zu erwartenden Beanspruchungen aus Windbelastung standhalten.

  • Bei der Konstruktion und Montage ist darauf zu achten, dass sich die thermische Längenänderung nicht nachteilig auf die Abdichtung auswirkt. Bei mehrteiligen Abdichtungen bis zur Außenkante des Daches wird eine zusätzliche Anschlussbahn auf das Stützprofil/-profil notwendig.

  • Dachrandabschlussprofile sollen nicht direkt in die Abdichtung eingeklebt werden, da an den Stoßstellen auftretende temperaturbedingte Bewegungen zu Rissen in der Abdichtung führen können.

Vorschriften gemäß Fachregeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk:

  • Der äußere Schenkel von Abdeckungen oder Randprofilen soll den oberen Rand von Putz oder Bekleidungen überlappen, und zwar bei Gebäudehöhe:
    bis 8 m um mindestens 50 mm,
    über 8 bis 20 um mindestens 80 mm und
    über 20 m um mindestens 100 mm.
  • Der Überstand von Abdeckungen oder Randprofilen muss eine Tropfkante im Abstand von den zu schützenden Bauwerksteilen erhalten. Dieser Abstand beträgt
    bei einer Gebäudehöhe bis 8 m: mindestens 20 mm,
    bei einer Gebäudehöhe von 8 bis 20 m: mindestens 30 mm und
    bei einer Gebäudehöhe > 20 m: mindestens 40 mm.
  • Bei Attika- und Dachrandabdeckungen muss das Gefälle zur Dachseite hinweisen.

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