Dachrandabschlüsse: Unterscheidung und Vorschriften
Anforderungen und Abmessungen
Bei Dachrandabschlüssen wird unterschieden zwischen Dachrandabschlussprofilen (ein-, zwei- und mehrteilig) und Dachrandabdeckungen. Dachrandabschlussprofile bestehen aus Halter, Blenden und Stützblech; Dachrandabdeckungen werden aus mehrfach gekanteten Metallblechen hergestellt.
Gallerie
Gemäß Flachdachrichtlinien gelten folgende Vorschriften :
- An Dachkanten von Dachabdichtungen ist, ausgenommen im Bereich von Dachrinnen, ein Randabschluss erforderlich. Hierfür sind Dachrandabschlussprofile oder Dachrandabdeckungen geeignet.
- Die Höhe der Dachrandabschlüsse soll bei Dachneigungen bis 5° ca. 10 cm, bei Dachneigungen über 5° ca. 5 cm über Oberfläche Belag oder Kiesschüttung betragen. Dachrandabschlüsse müssen ein Gefälle zur Dachseite aufweisen.
- Dachrandabdeckungen einschließlich ihrer Teile und
Befestigungen müssen den üblicherweise zu erwartenden
Beanspruchungen aus Windbelastung standhalten.
- Bei der Konstruktion und Montage ist darauf zu achten, dass
sich die thermische Längenänderung nicht nachteilig auf die
Abdichtung auswirkt. Bei mehrteiligen
Abdichtungen bis zur Außenkante des Daches wird eine zusätzliche
Anschlussbahn auf das Stützprofil/-profil notwendig.
- Dachrandabschlussprofile sollen nicht direkt in die Abdichtung eingeklebt werden, da an den Stoßstellen auftretende temperaturbedingte Bewegungen zu Rissen in der Abdichtung führen können.
Vorschriften gemäß Fachregeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk:
- Der äußere Schenkel von Abdeckungen oder Randprofilen soll den
oberen Rand von Putz oder Bekleidungen überlappen, und zwar bei
Gebäudehöhe:
bis 8 m um mindestens 50 mm,
über 8 bis 20 um mindestens 80 mm und
über 20 m um mindestens 100 mm.
- Der Überstand von Abdeckungen oder Randprofilen muss eine
Tropfkante im Abstand von den zu schützenden Bauwerksteilen
erhalten. Dieser Abstand beträgt
bei einer Gebäudehöhe bis 8 m: mindestens 20 mm,
bei einer Gebäudehöhe von 8 bis 20 m: mindestens 30 mm und
bei einer Gebäudehöhe > 20 m: mindestens 40 mm.
- Bei Attika- und Dachrandabdeckungen muss das Gefälle zur Dachseite hinweisen.
Fachwissen zum Thema
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