Recycling von Kunstoffdachbahnen
Viele Hersteller von Dach- und Dichtungsbahnen aus Kunststoff arbeiten kontinuierlich daran, die Umweltbilanz ihrer Produkte in Richtung Nachhaltigkeit weiter zu entwickeln. Der schonende Umgang mit Rohstoffen, die umweltverträgliche Herstellung der Produkte und eine schadlose, möglichst hochwertige Verwertung nach Gebrauch sind Kernpunkte der Umweltverpflichtung, die diese Branche seit Mitte der 1990er Jahre verfolgt.
Die deutsche Recyclinglösung für ausgediente PVC-Dachbahnen Roofcollect hat sich unter der Federführung der ESWA, dem Europäischen Dachverband der Kunststoffbahnenhersteller, zu einer Lösung für ganz Europa entwickelt: Deutschland, Schweiz, Benelux, Niederlande und Frankreich sind dem System bereits beigetreten. In der Wiederverwertung von Produktionsabfällen und ausgedientem Altmaterial agieren deutsche Hersteller seit vielen Jahren vorbildlich; mit einem Bonusprogramm wurden erfolgreich Marktanreize geschaffen, das Altmaterial dem Recycling zuzuführen. Die Einführung einer flächendeckenden Logistik für das Sammeln und Transportieren von Altdachbahnen hat das Recyclingvolumen stark ansteigen lassen.
All diese Schritte sind im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung zu sehen, die die Hersteller von Kunststoffbahnen mit der Europäischen Initiative Vinyl 2010 eingegangen sind. Diese hat zum Ziel, die Recyclingquote über einen Zeitraum von zehn Jahren kontinuierlich zu steigern. Für alle Bauprodukte aus PVC bzw. Produkte mit hohem PVC-Anteil soll eine Recyclingquote von 50% für die verfügbaren und einsammelbaren Altmaterialien erreicht werden.
2001 trat die Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) in Kraft, die unter anderem regelt, dass die Deponierung unbehandelter Abfälle aus Haushalten und Gewerbe seit dem 1. Juni 2005 verboten ist. Seitdem müssen energiereiche Abfälle wie Kunststoff, Holz, Papier oder Bitumen vor Ablagerung auf einer Deponie thermisch verwertet oder vorbehandelt werden. Als Vorbehandlungsverfahren ist die thermische Verwertung oder die mechanisch-biologische Behandlung (MBA) möglich.
Die Anforderungen der Deponie-, der Abfallablagerungs- und der Deponieverwertungsverordnung werden in der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts zusammengefasst, welche am 16.07.2009 in Kraft trat. Diese übernimmt inhaltlich die Regelungen der Abfallablagerungsverordnung.
