Anschlüsse an aufgehende Bauteile
Gallerie
Gemäß den Flachdachrichtlinien, Punkt 4.3, sind u.a. folgende
Punkte zu beachten:
- Die Anschlusshöhe soll bei Dachneigungen bis 5°
mindestens 15 cm und bei Dachneigungen über 5° mindestens 10 cm
über Oberfläche Belag, (z.B. Kiesschüttung, Plattenbelag,
Vegetationsschicht) betragen. In schneereichen Gebieten ist
gegebenenfalls eine größere Anschlusshöhe erforderlich (siehe
Glossarbeitrag Anschluss).
- Die Anschlussbahn soll im oberen Randbereich mechanisch gegen Abrutschen gesichert werden, z.B. durch eine Klemmschiene, d.h. eine Befestigung mittels Klebebändern o.ä. ist nicht ausreichend.
- Die Hinterläufigkeit der Abdichtungen muss
vermieden werden. Dies geschieht entweder durch regensichere
Profile (siehe Abb. 1), eingelassene Überhangstreifen oder
Z-Profile (siehe Abb. 2) oder vorgesetzte regensichere
Außenwandbekleidungen.
- Einlagige Dachabdichtungen (Kunststoff- oder
Elastomerbahnen) sind bei Anschlussbahnen von mehr als 50 cm
(besser 35 cm) an der senkrechten Fläche aufzukleben oder
mechanisch zu befestigen.
- Bei Anschlüssen von (zweilagigen) Bitumenbahnen soll am
Übergang vom Dach zum aufgehenden Bauteil ein Keil, z.B. aus
Dämmstoff, angeordnet werden. Kunststoffdachbahnen können hingegen
im 90°-Winkel hochgeführt werden.
- Bei genutzten Dachflächen ist der Anschlussbereich wegen Gefahr vor mechanischer Beschädigung zu schützen (z.B. durch Schutz- oder Abdeckbleche, Steinplatten oder dergleichen). Eine Abbildung hierzu finden Sie in dem Beitrag Wand- und Terrassenanschlussprofile.
Fachwissen zum Thema
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