Anschlüsse an aufgehende Bauteile
Gemäß den Flachdachrichtlinien, Punkt 5.2, sind u.a. folgende Punkte zu beachten:
- Die Anschlusshöhe soll bei Dachneigungen bis 5° mindestens 15 cm und bei Dachneigungen über 5° mindestens 10 cm über Oberfläche Belag, (z.B. Kiesschüttung, Plattenbelag, Vegetationsschicht) betragen. In schneereichen Gebieten ist gegebenenfalls eine größere Anschlusshöhe erforderlich (siehe Glossarbeitrag Anschluss).
- Die Anschlussbahn soll im oberen Randbereich mechanisch gegen Abrutschen gesichert werden, z.B. durch eine Klemmschiene, d.h. eine Befestigung mittels Klebebändern o.ä. ist nicht ausreichend.
- Die Hinterläufigkeit der Abdichtungen muss vermieden werden. Dies geschieht entweder durch regensichere Profile (siehe Abb. 1), eingelassene Überhangstreifen oder Z-Profile (siehe Abb. 2) oder vorgesetzte regensichere Außenwandbekleidungen.
- Einlagige Dachabdichtungen (Kunststoff- oder Elastomerbahnen) sind bei Anschlussbahnen von mehr als 50 cm (besser 35 cm) an der senkrechten Fläche aufzukleben oder mechanisch zu befestigen.
- Bei Anschlüssen von (zweilagigen) Bitumenbahnen soll am Übergang vom Dach zum aufgehenden Bauteil ein Keil, z.B. aus Dämmstoff, angeordnet werden. Kunststoffdachbahnen können hingegen im 90°-Winkel hochgeführt werden.
- Bei genutzten Dachflächen ist der Anschlussbereich wegen Gefahr vor mechanischer Beschädigung zu schützen (z.B. durch Schutz- oder Abdeckbleche, Steinplatten oder dergleichen). Eine Abbildung hierzu finden Sie in dem Beitrag Wand- und Terrassenanschlussprofile.
