Anschlüsse an Durchdringungen

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Zu Durchdringungen zählen Schornsteine, Aufsatzkränze für Lichtkuppelelemente und RWA- Anlagen, Dunstrohre sowie Stützen, Masten und Verankerungen. Grundsätzlich sollte bereits in der frühen Planungsphase darauf geachtet werden, mehrere Dachdurchdringungen in einem gemeinsamen Durchbruch zusammenzufassen.

Folgende Angaben finden Sie u.a. in den Flachdachrichtlinien unter Punkt 5.4:

  • Durchdringungen sind wie Anschlüsse auszubilden. Sie können mit Klebeflanschen, Dichtungsmanschetten, Klemmflanschen oder Flüssigabdichtungen ausgeführt werden.

  • Der Abstand von Dachdurchdringungen untereinander und zu anderen Bauteilen, z.B. Wandanschlüssen, Bewegungsfugen oder Dachrändern soll mindestens 30 cm betragen, damit die jeweiligen Anschlüsse fachgerecht und dauerhaft hergestellt werden können. Maßgebend ist dabei die äußere Begrenzung des Flansches.
In den beigefügten Abbildungen ist ein Lichtkuppelanschluss und ein Dunstrohranschluss dargestellt.