Anforderungen an die Gründachabdichtung

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Begrünungen auf Dachabdichtungen schützen diese vor thermischen und mechanischen Beanspruchungen aller Art. Die Abdichtungsbahnen müssen mit großer Sorgfalt verlegt und vor Aufbringen des Begrünungsaufbaus genau kontrolliert werden, damit Undichtigkeiten ausgeschlossen sind.

Als Abdichtungsmaterial kommen sowohl Bitumen- als auch Kunststoff- oder Elastomerbahnen in Frage, aber auch ganzflächige Beschichtungen bzw. Flüssigabdichtungen sind möglich. Wichtig ist, dass die Abdichtung eines begrünten Daches entweder selbst wurzelfest ist oder durch Aufbringen einer zusätzlichen Wurzelschutzschicht wurzelfest gemacht wird. Ein Abdichtungsmaterial, das nach dem von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL)  entwickelten „Verfahren zur Untersuchung der Wurzelfestigkeit von Bahnen und Beschichtungen für Dachbegrünungen“ erfolgreich geprüft wurde, kann als wurzelfest angesehen werden. Es ist auch darauf zu achten, dass An- und Abschlüsse, Durchdringungen und Fugen wurzelfest auszugeführt sind. Im Bedarfsfall sind Bewegungsfugen von einer Begrünung freizuhalten und zugänglich auszubilden. Bei der Festlegung der An- und Abschlusshöhen ist die Höhe des Begrünungsaufbaus mit zu berücksichtigen.

Die Dachabdichtung bzw. die zusätzlich aufgebrachte Wurzelschutzschicht ist vor Aufbringen des Begrünungsaufbaus mit geeigneten Schutzlagen, z.B. mit verrottungsfesten Fasermatten entsprechender Festigkeit, vor mechanischen Einwirkungen zu schützen. Vor Schutzschichten aus Beton oder Zementestrich ist abzuraten, da diese wiederholt zur Versinterung von Entwässerungseinrichtungen führten.

Für die Dachabdichtung gelten die Flachdachrichtlinien bzw. bei genutzten Dachflächen (Intensivbegrünung) die DIN 18195-5 Bauwerksabdichtungen, Abdichtungen gegen nicht-drückendes Wasser. Sie schließt die Möglichkeit einer Anstaubewässerung von bis zu 10 cm Anstauhöhe mit ein.