Windsogsicherung

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Gemäß den „Fachregeln für Dächer mit Abdichtungen – Flachdachrichtlinien“ müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Dachabdichtung und der dazugehörigen Schichten gegen Abheben durch Windkräfte durch den Planer angegeben werden. Dabei sind die Vorgaben der DIN 1055-4 „Einwirkungen auf Tragwerke – Windlasten“ zu beachten.

Hintergrund für die verschärften Anforderungen ist die Zunahme von Orkanen und Wirbelstürmen, welchen gerade das Bauteil Dach ausgesetzt ist. So spielt die Lagesicherung von Abdichtungen bzw. des kompletten Dachaufbaus eine wichtige Rolle, wenn es um die Lebensdauer von Flachdachabdichtungen geht.

Prinzipiell gibt es drei Möglichkeiten zur Lagesicherung des Dachaufbaus gegen Abheben durch Windkräfte:

  • Auflast
  • Mechanische Befestigung
  • Verklebung
Hersteller von Dachabdichtungs- und Befestigungssystemen bieten Planern und Verlegern auf Anfrage die kostenlose Berechnung von objektbezogenen Nachweisen für die Lagesicherung von Abdichtungen bis hin zu Windsoggarantien an. Diese Nachweise basieren auf den Berechnungskriterien der DIN 1055-4 und im Falle einer mechanischen Befestigung den Bemessungslasten des jeweiligen Produktes. Der Nachweis für die Lagesicherung des Dachaufbaus bzw. der Verlegeplan bei mechanischer Befestigung muss bereits bei der Ausschreibung der Dachabdichtungsarbeiten durch den Planer zugrunde gelegt werden.

Bei einer losen Verlegung mit Auflast hat der Planer zudem darauf zu achten, dass die Unterkonstruktion die errechnete Auflast tragen kann. Wenn vorhandene Decken statisch nicht verstärkt werden können, wie z.B. bei Sanierungsarbeiten, kann die Sicherung gegen abhebende Windkräfte allein durch Auflasten oft nicht gewährleistet werden. Gerade Rand- und Eckbereiche müssen dann durch zusätzliche Maßnahmen wie die Verklebung des gesamten Schichtenaufbaus oder mechanische Befestigung gesichert werden.