Flachdachsanierung: Zehn-Prozent-Grenze
Beitrag im Gebäudeenergieberater 10/2010
Vielen Bauherren, Dachdeckern, aber auch manchen Architekten ist bislang nicht klar, dass bei einer Flachdachsanierung die Anforderungen der EnEV 2009 einzuhalten sind, wenn die Sanierung mehr als zehn Prozent der Dachfläche betrifft. Sofern eine Dachfläche also bereits an mehreren Stellen undicht ist, kann es sein, dass sie vollständig entsprechend den Anforderungen der EnEV 2009 gedämmt werden muss.
Im Artikel „Zehn-Prozent-Grenze“, erschienen in der Ausgabe 10/2010 der Fachzeitschrift Gebäudeenergieberater, wird ein weiterer Fall genannt, der in der Praxis häufig anzutreffen ist: Auf einer großen Gewerbeimmobilie soll eine Photovoltaikanlage aufgestellt werden. Der hinzugezogene Dachdecker empfiehlt vor deren Installation eine Erneuerung der alten Dachabdichtung, die möglicherweise in den nächsten Jahren sowieso erneuert werden müsste. Auch in einem solchen Fall greift die EnEV 2009 - sobald mehr als zehn Prozent der Abdichtung erneuert oder ausgebessert werden, ist der Wärmeschutz anzupassen. Auf der Halle muss ggf. zusätzlich zur vorhandenen eine weitere Dämmung aufgebracht werden. Deren Ausführung ist aber auch davon abhängig, ob das gesamte Gebäude saniert werden soll oder ob es sich nur um eine Sanierung der Dachfläche handelt. Soll das gesamte Gebäude saniert werden, müssen der Primärenergiebedarf und der spezifische Transmissionsverlust des Referenzgebäudes eingehalten werden; für die Sanierung der Dachfläche als einzige Maßnahme ist die Mindestanforderung der EnEV an den U-Wert des Daches zu erfüllen. Dabei kann die Stärke des Dämmstoffes aufgrund der Wärmeleitfähigkeit des verwendeten Dämmstoffes variieren. Aber nicht nur die Wärmeleitgruppe ist von entscheidender Bedeutung; gerade bei Gewerbeimmobilien spielen neben der Dämmleistung auch Wirtschaftlichkeit, Brand- und Schallschutz eine nicht unerhebliche Rolle. Hinsichtlich eines ausreichenden Brandschutzes aber sind die erreichbaren Wärmeleitgruppen bei Dämmstoffen begrenzt.
Der Artikel behandelt weitere Punkte, die bei der Planung und Sanierung des Flachdachs einer Gewerbeimmobilie unbedingt zu beachten sind: Amortisationszeiten, Begeh- und Belastbarkeiten und zukunftsorientiertes Handeln hinsichtlich des angestrebten Dämmstandards. Denn ein neu saniertes Dach kann durchaus besser gedämmt sein, als es die EnEV 2009 fordert - und damit auch zukünftigen Wärmeschutzstandards entsprechen.
