DIN 4108 Beiblatt 2: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Wärmebrücken
Mit der Einführung der EnEV 2009 sind die Anforderungen an Neubauten und Altbausanierungen stark gestiegen. Eine wärmebrückenarme Planung und Ausführung ist daher unerlässlich. Dies gilt auch in Bezug auf Fördergelder, die nur erhältlich sind, wenn die Anforderungen der KfW-Förderbank an die Sanierung von Bestandsgebäude eingehalten werden.
Beim Nachweis für den Wärmeschutz können die Wärmebrücken auf drei verschiedene Arten in Ansatz gebracht werden:
- Mit einem pauschalen Wärmebrückenzuschlag
- Mit einer Berechnung nach DIN 4108 Beiblatt 2
- Mit Einzelberechnungen
Bei einer Berechnung nach DIN 4108 liefert das Beiblatt 2 Planungs- und Ausführungsbeispiele, welche die Anforderungen an eine wärmebrückenarme Verbindung erfüllen. Die Details sind anhand von Prinzipskizzen verschiedener Anschlüsse aus dem Hochbau dargestellt. Werden die vorgegebenen Wärmeleitfähigkeiten für die in den Skizzen angegebenen Schichten eingehalten, gilt die Detailausbildung als wärmebrückenarm. Gilt dies für die Ausbildung aller Wärmebrücken, kann der verminderte Wärmebrückenzuschlag 0,05 W/m²K in Ansatz gebracht werden. Sollte die vorgeschlagene Ausbildung nicht möglich sein, ist ein Gleichwertigkeitsnachweis gemäß der DIN zu führen. Durch die Nutzung der Detailskizzen des Beiblattes wird die Verwendung eines pauschalen Wärmebrückenzuschlages von 0,05 W/m²K wesentlich vereinfacht. Neben der wärmebrückenarmen Anschlussausbildung von Balkonplatten sind u. a. auch Lösungsmöglichkeiten für unterschiedliche Ausbildungen der Attika beschrieben.
Bei der dritten Variante werden alle Wärmebrücken einzeln berechnet und nachgewiesen.
