Brandschutzbestimmungen für Dachdurchdringungen nach DIN 18234

Bildergalerie | 1 |

Nach DIN 18234 Baulicher Brandschutz großflächiger Dächer können Wärmedämmungen um Durchdringungen in einer Mindestbreite von 50 cm und Mindestdicke von 40 mm z.B. mit folgenden Dämmstoffen ausgeführt werden:

  • Mineralfaserdämmstoffe
  • Perlite-Dämmplatte
  • Phenolharz-Hartschaum
  • Polyurethan-Hartschaum

Bei profilierten flächigen Baustoffen (z.B. Trapezblech) oder zweischaligen Dächern sind Abschottungen oder Formstücke (Sickenfüller) aus nichtbrennbaren Baustoffen um Durchdringungen einzubauen. Geeignet sind Materialien, deren Brandverhalten nach der DIN 4102-1 (Baustoffklasse A1) geprüft wurden, unter anderem:

  • Mineralfaserdämmstoffe
  • Schaumglas-Dämmstoffe
  • Schüttungen aus zementgebundenen expandieren Mineralien