Aufbau von begeh- und befahrbaren Flachdächern
Bei der Planung und Ausführung von begeh- und befahrbaren Dachflächen sind einige Punkte besonders zu beachten. Das sind u.a.
- erhöhte Lastannahmen (Eigen-, Nutz-, Brems- und Schneelast),
- druckstabile Wärmedämmung (gemäß DIN V 4108-10),
- hochwertige Dachabdichtung (nach DIN 18195),
- Schutzlagen entsprechend der Schutzwirksamkeitsklassen
- und ausreichendes Gefälle.
Davon ausgehend, dass die Unterkonstruktion mit Dämmung, Dachabdichtung und Schutzlage den erhöhten Anforderungen gerecht wird, sind folgende Funktionsschichten des Aufbaus zu beachten:
- Die Dränschicht mit der Funktion, in den darüber liegende Schichten eindringendes Wasser aufzunehmen und der Entwässerungseinrichtung zuzuführen. Als Dränschicht werden meist mineralische Schüttstoffe oder Dränelemente eingesetzt. In Abhängigkeit der Belastungsklassen und des Größtkornes muss die Mindest-Einbauhöhe der Schüttstoffe bei 10 bis 15 cm liegen. Kunststoff-Dränelemente müssen den Wasserabfluss sowohl vertikal als auch horizontal sicherstellen, nur eine geringe Stauchung zulassen und haben idealerweise das notwendige Filtervlies schon aufkaschiert. Damit lässt sich in einem Arbeitsgang eine druckstabile, dauerhaft funktionsfähige Dränschicht einbauen.
- Die Tragschicht mit der Funktion, die Tragfähigkeit der darüber liegenden Deckschicht zu sichern, indem Lasten verteilt und in die darunter liegende Schichten geführt werden. In der Praxis sind dies meist Kies-Sand-Gemische in den Körnungen 0/22, 0/32 bzw. 0/45 in den Mindesteinbaustärken (je nach Größtkorn) von 10-15 cm.
- Die Bettung dient als Auflager der Deckschicht und Ausgleich von Maßtoleranzen und überträgt einwirkende Kräfte in die Tragschicht. Sie muss sowohl ausreichend fest als auch wasserdurchlässig sein. In der Regel sind das Gesteinskörnungen (Sande und Splitte) in den Körnungen 0/4, 0/5 bzw. 0/8.
- Die Deckschicht ist der obere Abschluss von Geh- und Fahrwegen aus Platten, Pflaster, Klinker, Rasengittersteinen, Asphalt, Beton. Platten und Pflaster beispielsweise müssen eine Stärke von mindestens 4 cm bei ausschließlich begehbaren Flächen bzw. bis 10 cm bei befahrbaren Dächern haben. Bei Verkehrsflächen der Belastungsklasse 3 sind besondere Maßnahmen wie Verbundsteinpflaster bzw. Verlegung im Verband vorzusehen.
