Befahrbare Flachdächer
Regelungen nach Norm und Ausführungsbeispiele
Befahrbare Flachdächer unterliegen besonders hohen Beanspruchungen, die einzeln und in Kombination von Fahrbahnbelag, Abdichtung und Wärmedämmung sicher aufgenommen werden müssen. Die Belastungen bestehen in der Größe und Dauer der einwirkenden Verkehrslasten, in dem Einwirken dynamischer Beanspruchungen und in den horizontalen Lasten, die durch Bremsen, Lenken und Beschleunigen entstehen sowie in der durch Verkehrsbelastung immer auftretenden Belastung durch Treibstoffe und Mineralöle.
Gallerie
Geltungsbereich der DIN 18532: Abdichtung für befahrbare Verkehrsflächen
Die im Juli 2017 herausgegebene DIN 18532: Abdichtung für befahrbare Verkehrsflächen ersetzt die zuvor geltenden Normen DIN 18195 und 18531. Der Geltungsbereich umfasst Zwischendecks, Freidecks von Parkhäusern, Bodenplatten von Parkhäusern auf der Geländeoberfläche, Hofkellerdecken und Durchfahrten für Verkehrsbauten, für die nicht die Regeln der ZTV-ING (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten) gelten.
In der Einleitung der Norm wird geregelt, dass die Abdichtung den Schutz des Bauwerks gegen das Eindringen von Wasser darstellt, nicht jedoch den Schutz des Bauteils gegen Einwirken von Frost oder Chloriden. Zudem werden die generellen Anforderungen an den Schutz der Abdichtung, an den Untergrund und weitere Schichten wie Wärmedämmung oder Lastenverteilung definiert.
Man unterscheidet vier Nutzungsklassen, die die Einwirkung des Verkehrs auf die befahrbare Fläche klassifizieren (von „gering” = N1-V bis „sehr hoch” = N4-V) sowie zwei Abdichtungsbauweisen (den Fahrbahnaufbau mit und ohne Wärmedämmung). Danach richten sich die zur Verwendung zugelassenen Abdichtungsverfahren, die ebenfalls in der Norm festgelegt wurden. Bei den abzudichtenden Betonbauteilen wird nach Rissklasse unterschieden und in der Klassifizierung den jeweiligen Rissüberbrückungsklassen zugeordnet.
Regelgefälle für die Abdichtungs- und Nutzungsebene
Es gilt, den hydrostatischen Druck auf die Abdichtungsschicht und den Fahrbahnaufbau so gering wie möglich zu halten. Aus diesem Grund gibt die Norm ein Regelgefälle der Abdichtungsebenen von mind. 2,5 Prozent vor. Dieser Wert darf nur unterschritten werden, wenn eine Abdichtungsbauart mit höherer Zuverlässigkeit verbaut wird. Die Nutzungsebene soll gleichwohl ein Gefälle von 2,5 Prozent vorweisen, dies vermeidet Pfützenbildung. Eine alternative zugelassene Ableitungsmöglichkeit des Wassers ist die Ausbildung von offenen Belagsfugen.
Ebenfalls neu in der Norm ist die Definition der zulässigen
Abdichtungsarten; diese Definition entspricht den Bestimmungen des
ZTV-ING 7.1 des Bundesverkehrsministeriums. Differenziert werden
die Abdichtungsarten nach Bauart und Verwendung. In den höchsten
Nutzungsklassen:
- Abdichtung mittels einer Lage Polymerbitumen-Schweißbahn in Verbindung mit einer Gussasphalt-Dichtungsschicht
- Abdichtung mit zwei Lagen Polymerbitumen-Schweißbahnen unterschiedlicher Spezifikation
Wichtig ist jeweils der Nachweis der Rissüberbrückungsfähigkeit, damit der Einsatz auch in der höchsten Nutzungsklasse erfolgen kann.
Für weniger beanspruchte Verkehrsflächen gelten ebenso strikt festgelegte Regeln, die in der Norm beschrieben sind. Die Verwendung flüssig zu verarbeitender Stoffe ist in einem separaten Teil geregelt. Neu ist, dass die Verwendung eines Oberflächenschutzsystems als Beschichtung unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Diese Ausführung ist bereits gängige Praxis und kann nun regelungstechnisch einwandfrei geplant werden.
Übliche Ausführung befahrbarer Flachdächer
Am häufigsten werden befahrbare Flachdächer als nicht belüftete Konstruktion mit Ortbetonbelag ausgebildet. Sie haben sich in der Praxis bewährt und weisen bei handwerklich korrekter Ausführung eine jahrzehntelange wartungsarme Funktionsfähigkeit auf. Voraussetzung ist eine feste vollflächige Verklebung der Abdichtung und Wärmedämmung. Ebenfalls möglich ist die Ausführung als Umkehrdach mit Betonfertigteilplatten. Diese Konstruktion benötigt zwar weniger Bauzeit, Anschlüsse sind bei Abweichungen von einfachen Grundrissen jedoch kompliziert.
Belastung und Belagsstärken in Abhängigkeit vom Verkehr
Der Aufbau befahrbarer Flachdächer hängt von der jeweiligen Nutzungsart ab, d.h. von der Art des zu erwarteten Verkehrs, z.B. Pkw, Lieferverkehr bis 7,5 t, Lkw und Gabelstapler, Sonderfahrzeuge für Müllpressen u.a. Bei mit Pkw befahrenen Dächern beträgt die Einzelradlast 10 kN; bei mit Schwerlastfahrzeugen zu befahrenen Decken bis zu 100 kN. Hier liegen die Mindestaufbauhöhen bei 30 bis 35 cm, während für den Pkw-Verkehr Bauhöhen ab etwa 15 cm möglich sind. Das Gefälle sollte mindestens 2,5% betragen, die Oberfläche je nach Belag ein Mindestgefälle von 1% aufweisen.
Der Fahrbahnbelag kann aus großformatigen, bewehrten Stahlbetonflächen (ca. 5 m²) oder als Pflaster auf einer Druckverteilungsschicht ausgeführt werden. Die Steindicken sind der vorgesehenen Belastung anzupassen. Bei Pkw-Verkehr sollten sie mindestens 8 cm, bei Lkw-Verkehr 10 cm und bei Schwerlastverkehr bis zu 14 cm dick sein. Bei Ausführung mit Stahlbetonplatten sollten diese eine Größe von 2,5 x 2,5 m nicht überschreiten. Die Platten können auf Filterschichten aus Einkornbeton, Splitt- oder Kiesschichten aufliegen sowie mit doppelten Trennlagen unmittelbar auf der Abdichtung aufgebracht werden. Die Fugen sind mit Spezialprofilen oder durch Vergussmassen zu verschließen. Für gedämmte Flachdächer dürfen nur Wärmedämmstoffe mit hoher Druckfestigkeit und geringer Zusammendrückbarkeit eingesetzt werden.
Die Abdichtungen befahrbarer Dächer gelten als „hoch beansprucht“ und müssen gegenüber der Fahrbahnkonstruktion durch mehrlagige Gleit- bzw. Trennschichten geschützt werden. An Wandanschlüssen o.ä. müssen sie mindestens 15 cm hochgezogen und durch Schutzstreifen oder Schrammborde geschützt sein. Schutzlagen dürfen sich unter Belastung nur unwesentlich zusammendrücken.
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