Schlösser und Schließanlagen - Fenster
Einbruchhemmende Fenster, Türen und die dafür notwendigen
Anforderungen an Schlösser und Schließanlagen werden seit April
1999 mit der europäischen DIN V EN V 1627-1630 klassifiziert. Diese neue
Norm löst die bis dahin geltende DIN V 18054 ab, die die Klassen
EF0, EF1, EF2 und EF3 unterschied.
Die nun geltende europäische Norm unterscheidet Widerstandsklassen
von WK1 bis WK 6, und zwar in Abhängigkeit von den Werkzeugen, die
der erwartete Tätertyp einsetzen könnte, d.h. von Vandalismus und
einfachen Hebelwerkzeugen über Sägewerkzeuge, Äxten, Stemmeisen zu
elektrischen Bohrmaschinen und leistungsfähigsten Winkelschleifern.
Zu jeder der sechs Widerstandsklassen werden folgende Definitionen
getroffen:
- Schließzylinder gemäß DIN 18252
- Schutzbeschläge gemäß DIN 18257
- Verglasungen gemäß DIN 52290
- sowie evtl. notwendige Prüfzertifikate.
Je nach Widerstandklasse bedeutet diese Normvorgabe Beschläge aus Druckguss oder bei erhöhten Anforderungen aus gehärtetem Stahl, unterschiedliche Mengen von Ankerbolzen für die Verankerung des Blendrahmens in der Wand, Verriegelungsbolzen mit Sicherungsnutstücken, Fehlbedienungssperren bis zu anbohrgeschützten Schlössern an den Öffnungsgriffen.
Empfehlenswert sind darüberhinaus flexible Beschlagsysteme, um bei
Bedarf weitere Fenster mit zusätzlichen individuellen
Sicherheitsbausteinen wie z.B. elektronischen Kontakten zu einer
Alarmanlage aufrüsten zu können.
Ab WK2 sind vom Hersteller Prüfzertifikate über das vollständige
Bauteil inkl. aller Komponenten vorzulegen. Für die Montage wird
ebenfalls eine spezielle Qualifikation verlangt.