Schiebetüren

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Schiebetüren werden häufig verwendet, wenn zu wenig Platz für eine Drehbewegung des Türblatts vorhanden ist. Sie können ein- oder zweiflügelig konzipiert werden. Oft anzutreffen sind Kombinationsformen einer Schiebetür, die sich im geöffneten Zustand vor ein daneben liegendes, feststehendes Fensterteil schieben lässt. Die Hebeschiebetür lässt sich kippen und schieben und ist so ausgerichtet, dass ihre Beschläge in jeder Stellung arretiert werden können.
In öffentlichen Gebäuden und an großen Objekten werden Schiebetüren in Ganzglasbauweise gewählt und des Komforts wegen mit einer Steuerung und Bewegungsmeldern versehen, die beim Herantreten einer Person den/die Flügel öffnet und wieder schließt.

Schiebetüren sind an Laufschienen aufgehängt und am Boden an einem Stift geführt, der in eine Nut an der Unterkante eingreift, sie verschwinden beim Öffnen hinter oder vor einer Wand.
Raumhohe Schiebetüren lassen sich auch zu Raumteilern kombinieren. Um ebene Flächen zu erhalten, werden am Stoß Basquilleverschlüsse (Riegel, die einem Einsteckschloss ähnlich in den Stulp von Standflügeln oder Schiebetürelementen eingelassen sind) eingebaut.

Ist das Türblatt in schmale Segmente geteilt, die durch Scharniere miteinander verbunden sind, so liegt eine Falttür vor, die sich platzsparend in oder hinter der Türlaibung zusammenschieben lässt.
Verschließt eine Schiebetür ein Gebäude nach außen, lautet die Bezeichnung Schiebetor. Funktion und Beschläge bleiben im Prinzip ähnlich denen der Tür.

Bildnachweis: Christian Gahl/Architekturbüro Busch + Junker