Nachweis der Verträglichkeit von Verglasungsklötzen

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Richtlinie des ift Rosenheim

Um die Verträglichkeit der verarbeiteten Materialien untereinander nachweisen zu können, hat das ift Rosenheim die neue Richtlinie VE 05/01 "Nachweis der Verträglichkeit von Verglasungsklötzen" veröffentlicht.

Nach der Verklotzung von Glasscheiben in Fenstern und Fenstertüren kommt es immer wieder zu Unverträglichkeiten der verwendeten Materialien. Mit der neuen Richtlinie gibt das ift Rosenheim eine praxisbezogenen Hilfestellung zum Nachweis der Verträglichkeit zwischen Verglasungsklötzen und den ausreagierten Dichtstoffen im Randverbund von Mehrscheiben-Isolierglas. Die Richtlinie basiert auf der Erfahrung vielfacher Prüfungen am ift Rosenheim.
Das in der Richtlinie beschriebene Verfahren dient der Beurteilung, ob der direkte Kontakt eines ausreagierten Dichtstoffes im Randverbund von Mehrscheiben-Isolierglas mit den Verglasungsklötzen zu funktionsbeeinträchtigenden Störungen führt. Damit können schon im Vorfeld nachfolgende Schäden und damit hohe Kosten für den verarbeitenden Betrieb vermieden werden. Das Prüfverfahren ist für alle derzeit im Randverbund von Mehrscheiben-Isolierglas verwendeten Dichtstoffe und alle bei der Verglasung eingesetzten Verglasungsklötze geeignet.

Die VE 05/01 wird in der überarbeiteten Fassung der Technischen Richtlinie Nr. 3 "Klotzung von Verglasungseinheiten" (derzeitiger Stand: April 1997) des Instituts des Glaserhandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar, eingearbeitet.

Die Richtlinie "Nachweis der Verträglichkeit von Verglasungsklötzen" kann über die Homepage des ift Rosenheim für 10,00 Euro zuzügl. Versandkosten bestellt werden.