Klassifizierung von und Anforderungen an Beschichtungen für Holzfenster und -haustüren
Aktualisierte VFF-Merkblätter
Eine ordnungsgemäß aufgebrachte und gewartete Beschichtung trägt wesentlich zur Werterhaltung eines Holzfensters bei. Welche Anforderungen sind aber an ein Beschichtungssystem zu stellen? Welche Renovierungsintervalle kann man je nach Holzart, Farbton der Beschichtung und Bewitterung erwarten? Und wie sieht es mit dem Holzschutz aus?
Das Merkblatt HO.03 gilt für die werkseitige Beschichtung von maßhaltigen Holzkonstruktionen, die mit industriellen Beschichtungssystemen beschichtet werden sollen. Nach einigen Aussagen zu allgemeinen Anforderungen an Holzqualität und Konstruktion werden die Mindest-Trockenschichtdicken festgelegt. Sie betragen bei lasierender Beschichtung 80 µm sowie bei deckender Beschichtung 100 µm außen und innen. Für die Bereiche des nicht sichtbaren Blendrahmenanschlusses zum Mauerwerk und andere, nicht sichtbare oder nicht zugängliche Flächen beträgt die Mindest-Trockenschichtdicke 50 beziehungsweise 30 µm. Dünnschicht- oder farblose Lasuren können nur im nicht-bewitterten Innenbereich eingesetzt werden; der Wunsch nach gänzlich unbeschichteten Fenstern ist nach heutigen Erkenntnissen nicht erfüllbar.
Für die Beschichtungssysteme unterscheidet das Merkblatt Mindestanforderungen und ergänzende Eigenschaften. Als Mindestanforderung sind die Beschichtungssysteme in der Freibewitterung nach EN 927-3 und die Wasserdurchlässigkeit nach EN 927-5 zu prüfen. Je nach Art oder Beanspruchung der Oberflächenbeschichtung kann es notwendig sein, Informationen über ergänzende Eigenschaften der Beschichtung zu erhalten wie beispielsweise künstliche Bewitterung, Nasshaftung, Verfärbungen oder Dehnbarkeit und Elastizität.
Grundlegend neu im Merkblatt HO.03 sind die Aussagen zum Holzschutz und zum Filmschutz gegen Schimmelbildung. Der vorbeugende chemische Holzschutz ist eine zusätzliche wichtige Maßnahme, die als Ergänzung zu Konstruktion, Holzauswahl und Beschichtungssystem die Dauerhaftigkeit des Holzfensters unterstützt. Der vorbeugende chemische Holzschutz kann jedoch nicht Konstruktionsschwächen, ungeeignete Holzauswahl, fehlenden Fugenschutz, ungeeignete Beschichtungen, ungünstige bauphysikalische Baugegebenheiten und mangelhafte Wartung ersetzen. Ob ein chemischer Holzschutz erforderlich ist, muss nach EN 460 beurteilt werden. Für nach den RAL-Güterichtlinien konstruierte, gefertigte, beschichtete, eingebaute und gewartete Holzfenster ist ein vorbeugender chemischer Holzschutz erfahrungsgemäß nicht notwendig.
Die Überarbeitung des Merkblatts HO.03 vom März 1999 erfolgte aufgrund wichtiger Entwicklungen des "Stands der Technik". So sind einige der beschriebenen Prüfverfahren mittlerweile im Rahmen der Normenreihe EN 927 genormt oder weiterentwickelt worden. An dem Merkblatt HO.03 mitgewirkt haben der Bundesverband Holz und Kunststoff, Berlin, das Fraunhofer-Institut für Holzforschung/Wilhelm-Klauditz-Institut (WKI), Braunschweig, die Initiative ProHolzfenster und das Institut für Fenstertechnik (ift), Rosenheim. Der Technische Arbeitskreis industrieller Fensterlacke (TAK) im Verband der Deutschen Lackindustrie (VDL) hat an der Entwicklung zuverlässig arbeitender Prüfverfahren mitgewirkt.
Das Merkblatt HO.01 vom September 2001 wurde durch ein Korrigendum (HO.01/A1, April 2004) ergänzt, während das Merkblatt HO.03 vollständig neu aufgelegt wurde. Die VFF-Merkblätter sind als Leseprobe auf der Homepage des Verbands einzusehen und können dort auch bestellt werden. Die Schutzgebühr für ein Merkblatt beträgt 6,00 Euro. Mitglieder des Verbandes erhalten jeweils ein Exemplar kostenlos.
Herausgeber:
Verband für Fenster- und Fassadenhersteller e.V.
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