Glasnormen in der Koexistenzphase - CE-Kennzeichnung

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Checkliste des ift Rosemheim

Die Koexistenzphase für Mehrscheiben-Isolierglas, Verbund-Sicherheitsglas und heiß gelagertes Einscheiben-Sicherheitsglas beginnt am 1. März 2006. Damit besteht die Möglichkeit der CE-Kennzeichnung, wenn der Hersteller über die notwendigen Voraussetzungen verfügt.

Mit dem Ende der Koexistenzphase am 28. Februar 2007 wird die CE-Kennzeichnung verpflichtend für den Isolierglasproduzenten. Eine rasche Auseinandersetzung mit der Thematik und die Analyse der betrieblichen Aufgaben ist die Voraussetzung, um frühzeitig und ohne Hektik die eigenen Glasprodukte mit dem CE-Zeichen zu kennzeichnen. Zu den wichtigsten betrieblichen "Hausaufgaben" zählen folgende Punkte:

  • Konformitätsverfahren
  • Beschreibung des Produkts und der zugehörigen Leistungseigenschaften
  • Zusammenstellung vorhandener Prüfberichte und Überprüfung der Übereinstimmung mit geltenden Normen
  • Auswahl repräsentativer Produktfamilien und Probekörper
  • Erstprüfung (ITT)
  • Einführung bzw. Auditierung der werkseigenen Produktionskontrolle
  • Konformitätsbescheinigung und CE-Kennzeichnung
Das ift Rosenheim ist als europäisch notifizierte Stelle autorisiert, alle erforderlichen Prüfungen durchzuführen und unterstützt die Hersteller bei der Umsetzung des CE-Zeichens. Hersteller und Planer finden auf der ift-Website zum CE-Zeichen eine FAQ-Liste sowie eine aktuelle Auflistung der Produktnormen mit den Terminen.

Quelle: ift Rosenheim