Energieausweis für neu zu errichtende Gebäude und den Gebäudebestand
Informationen zur Energieeinsparverordnung im Baunetz Wissen Niedrigenergiebauweisen
Für neu zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen wird über die Energieeinsparverordnung die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises gefordert.
Dieser Ausweis fasst die wesentlichen Berechnungsergebnisse des Nachweisverfahrens zusammen und weist die Kenngrößen, über welche die Anforderungen formuliert sind, aus. Weiterhin wird in dem Dokument der Endenergiebedarf angegeben, der als Vergleichswert zu dem tatsächlich auftretenden Verbrauch herangezogen werden kann.
Im Gebäudebestand wird die Erstellung eines Energieausweises gefordert, wenn Modernisierungsmaßnahmen in einem gewissen Umfang durchgeführt werden, die den Aufwand für die Ausstellung des Passes rechtfertigen.