Bewertetes Schalldämmmaß Rw
Bezogen auf Verglasungen und Fenster
Das bewertete Schalldämmmaß Rw dient der Beurteilung des schalltechnischen Verhaltens von Verglasungen und Fenstern nach DIN 4109 und DIN 52210. Der gemessene und für die Berechnung zugrundliegende Frequenzbereich beträgt 50 Hz bis 5.000 Hz, vormals lediglich 100 Hz bis 3.150 Hz. Die Erweiterung beruht auf der europäischen Normen-Angleichung. Der Wert Rw kann dabei sowohl ohne als auch mit Berücksichtigung des Schallverhaltens flankierender Bauteile wie den Wänden ermittelt werden.
Zusätzlich zu diesen Normen unterscheidet die Richtlinie VDI 2719 sechs Schallschutzklassen, und zwar von 25 dB für ein Einfachfenster mit Einfachverglasung bis 52 dB für ein Kastenfenster mit getrenntem Blendrahmen, besonderer Dichtung und Verglasung.
Die Schalldämmung des Bauteils Fenster wird durch folgende Faktoren bestimmt:
- Verglasungsart, Scheibenzwischenraum
- Konstruktion und Anzahl der Dichtungen
- Rahmenkonstruktion
- Art des Wandanschlusses
Bei sämtlichen Verbesserungsmaßnahmen sollte eine Erhöhung des Schalldämmmaßes mindestens um 5 dB angestrebt werden. Veränderungen im Bereich von 0 bis 2 dB sind für menschliche Ohren nicht bis kaum wahrnehmbar, 3 bis 5 dB sind dagegen schon an der Schwelle zu Wahrnehmbarkeit. Werte von 6 bis 10 dB stellen deutlich wahrnehmbare Verbesserungen dar, die sich auf das Wohlbefinden auswirken.
Zum Thema
- Resultierendes Schalldämmmaß Rw res