Automatiktüren
Begriffsdefinition und Erläuterung
Der Bezeichnungszusatz "Automatik" bezieht sich weniger auf die Tür als auf die Ausstattung mit speziellen Beschlägen, nämlich einem automatisch reagierenden Türantrieb. Automatiktüren können als
- ein- oder zweiflügelige Türen
- als Schiebetüren
- Teleskopwände
- Hubtore
- als Sektionaltore und sogar – seltener anzutreffenden –
- als versenkbare Türen und Tore konzipiert sein.
- einem Impulsgeber, d.h. einer Art Meldegerät, das einen Öffnungsbefehl registriert und an die Steuerungszentrale weiterleitet, z.B. Bewegungsmelder, Sensormatten, Lichtschranken, digitale Schranken, Berührungsfelder, Schalter
- einer Steuerzentrale, d.h. dem "Gehirn" der Anlage, meist inkl. Zeitschaltsystemen, Einstellmöglichkeiten für Öffnungsgeschwindigkeiten und –winkel, ggf. mit zusätzlicher Sicherheitstechnik wie Zugangskontrollen, Videoüberwachung etc.
- und dem Antriebssystem.
Automatiktüren sind u.a. besonders geeignet für Ein- und Ausgänge zu und in
- Verkaufsstätten wie Warenhauseingängen
- Kinos
- Krankenhäusern
- Sanatorien
- Banken
- Verkehsbauten wie Bahnhöfen und Flughäfen
- Garagenein- und ausfahrten
Aufgrund ihrer oftmals technoiden Wirkung sind sie seit den 60er Jahren eine beliebte Ausstattung für Raumschiffe in Science-Fiction-Filmen, wodurch sie indirekt wiederum Architekten wie z.B. Jean Nouvel und Rem Koolhaas zu ungewöhnlichen Einsatzmöglichkeiten von Automatiktüren inspiriert haben.