Brandschutz: Planung und Ziele
Dem baulichen Brandschutz liegen in Deutschland sogenannte Schutzziele zugrunde. Gesetze, Vorschriften und Richtlinien sichern sie und Planende müssen sie fachgerecht anwenden. Da die Fassade wesentlich zur Brandausbreitung zwischen Geschossen oder Gebäuden beitragen kann, ist sie ein zentraler Aspekt des baulichen Brandschutzes. Entsprechend ist er bereits bei der Konzeption der Fassade zu bedenken.
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Brandschutzziele
Gemäß Musterbauordnung (MBO) gilt es, eine schnell fortschreitende und über mehrere Geschosse reichende Brandausbreitung ober- und unterhalb der Ausbruchsstelle zu verhindern. Die entsprechenden Anforderungen an Fassadenbauteile mehrgeschossiger Gebäude sind in § 28 MBO definiert. Konkret heißt es: „Außenwände und Außenwandteile wie Brüstungen und Schürzen sind so auszubilden, dass eine Brandausbreitung auf und in diesen Bauteilen ausreichend lang begrenzt ist.“
Darin stecken folgende Ziele:
- Horizontale und vertikale Begrenzung der Brandausbreitung, sprich von Geschoss zu Geschoss.
- Verhinderung verdeckter Brandausbreitung, etwa über die Hinterlüftungsebene.
Die in § 14 MBO enthaltenen Schutzziele erfordern zudem ausreichend geschützte Rettungswege und das Ermöglichen wirksamer Löscharbeiten. Damit geht einher, dass die Brandstellen für die Feuerwehr erreichbar sein müssen.
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Brandschutzplanung
Die Brandschutzplanung orientiert sich an den Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI): Bei der Vorplanung werden etwa die Gebäudegeometrie mitsamt der Rettungswege und Brandabschnitte festgelegt, ebenso Zugänglichkeit und Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr. Während der Entwurfsplanung wird das Brandschutzkonzept erarbeitet, das für die Genehmigungsplanung bzw. den Bauantrag benötigt wird. In der Ausführungsplanung werden die Bauteile sprich Türen, Abschottungen und Anschlusspunkte detailliert geplant sowie Materialien gemäß ihrem Brandverhalten ausgewählt.
Die Musterbauordnung (MBO) gibt die Baustoffklassen der Fassadenmaterialien vor. Eine wichtige Rolle spielt dabei auch die Höhe des Bauwerks, sprich die Gebäudeklasse. Abweichungen von den Vorgaben der MBO können sich aus den Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer ergeben. Die benötigten Produkteigenschaften fließen schließlich in die Ausschreibungstexte ein.
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