Sichtschutz

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Ein Sichtschutz in Fassaden obliegt in Abgrenzung zum Sonnen- und Blendschutz keinen Normen oder Richtlinien (wie z.B. die Energieeinsparverordnung EnEV, DIN 4108 Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden, DIN 66234 Bildschirmarbeitsplätze, Arbeitsstätten-Verordnung), an denen er qualitativ und objektiv beurteilt werden kann. Vielmehr sollten subjektive Anforderungen an die Qualität eines Sichtschutzes zu Entscheidungskriterien für Architekten werden. U.a. können folgende Systeme als Sichtschutz in Fassaden dienen:

  • Innenliegende Systeme: Vorhänge, Gardinen, Paravents, verschiebbare textile Behänge, Vertikal-Jalousien und Rollos

  • Außenliegende Systeme: Rollläden, Schiebeläden, Klappläden, Raffstore und Pflanzen

  • Glas-Systeme: transluzentes Glas z.B. Strukturglas, integrierter Sichtschutz im Isolierglas z.B. Metall- oder Holzeinlagen, elektrochromes und thermotropes Glas (temporäre Veränderung von transparentem zu transluzentem Glas).
Die meisten Systeme übernehmen neben der Funktionen des Sichtschutzes auch die Aufgabe eines Sonnen- oder Blendschutzes.