Lastannahmen

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Jede Fassade muss die auf sie wirkende Lasten aufnehmen und weiterleiten können. Die Weiterleitung erfolgt an das übergeordnete Tragwerk des Gebäudes, bei hängend angebrachten Elementfassaden z.B. an die Decken. In den meisten Fällen nehmen - neben den Decken - auch Wände und/oder Stützen alle relevanten Lasten auf. Es kann aber auch eine Trennung der vertikalen und der horizontalen Lasten erfolgen.

Bei Fassaden sind folgende Lastannahmen zu berücksichtigen:

  • Eigengewicht
  • Windlasten 
  • Schnee- und Eislasten
  • Sonderlasten (z.B. Befahranlagen, Gerüstanker, offenen Fensterflügel, vorgehängte große Sonnenschutzelemente)
  • Lasten aus Zwangskräften (z.B. aus thermischen oder hygrischen Volumenveränderungen)
Alle genannten Lasten sind im ungünstigsten Sinne auf die Bemessungsgrößen des Fassadenelementes auszulegen.