Sicherheit: Elektronische Überwachung und mechanische Sicherung
Der Gebäude- und Personenschutz beinhaltet Maßnahmen zum Schutz von Gegenständen oder Personen innerhalb von baulichen Anlagen. Der Schutz kann je nach Gefährdungspotenzial durch elektronische Überwachung oder auch mechanisch erfolgen.
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Elektronische Überwachung
Elektronische Überwachungssysteme, verhindern den Angriff auf das Gebäude nicht, sondern bemerken nur den Angriff. Sie lösen daraufhin Sirenen, Blitzlichter oder automatische Meldungen vor Ort aus oder informieren die Überwachungs- oder Sicherungskräfte. Die optischen oder auch akustischen Signale sollen den Angreifer verunsichern und in die Flucht treiben bzw. Wachpersonal, Passanten oder Nachbarn alarmieren.
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Mechanische Sicherung
Die mechanische Sicherung umfasst im Wesentlichen bauliche Maßnahmen, die sich je nach Gefährdungs- bzw. Schutzgrad nach den Angriffsarten (Einbruchhemmung, Durchschusshemmung, Sprengwirkungshemmung) unterscheiden. Besondere Schwachstellen der Gebäudehülle sind transparente und bewegliche Bauteile wie Fenster und Türen. Zu beachten ist, dass nicht nur die Beschläge gesichert werden sollten, zum Beispiel durch einen Aufhebelschutz. Auch massive Bauteile, stabile Verschraubungen sowie durchwurf- oder durchbruchhemmende Verglasung können Einbrecher behindern. Einen zusätzlichen Schutz bieten Gitterelemente oder Rollläden (siehe Fachwissen zum Thema).
Fachwissen zum Thema
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