Wechselschaltung

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Soll ein Verbraucher, z.B. die Korridorbeleuchtung von zwei Stellen aus beliebig ein- oder ausgeschaltet werden, wird die Wechselschaltung verwandt. Ein Wechselschalter ermöglicht ein Umschalten zwischen zwei Stromwegen. Für den Aufbau einer Wechselschaltung werden zwei Wechselschalter benötigt. Grundsätzlich gilt hier, dass der Neutralleiter N nicht unterbrochen werden darf und deshalb an den Verbraucher direkt angeschlossen werden muss.

Die beiden Wechselschalter, die durch sogenannte Korrespondenzleiter miteinander verbunden sind, werden zwischen Außenleiter L und den Verbraucher geschaltet. Es gibt auch Ausführungen mit nur einem Korrespondenzleiter (Sparwechselschaltung).

Nicht zulässig ist jedoch die als sogenannte „Hamburger Schaltung“ bezeichnete Sparschaltung, weil hier bei ausgeschalteter Lampe der Neutralleiter unterbrochen sein kann, während die Spannung des Außenleiters noch an der Lampe anliegt (Unfallgefahr).

Anwendung

Wenn die Bedienung von zwei Schaltstellen aus erforderlich ist wie z.B. im Korridor.

Quelle: Müller, Rolf: Elektrotechnik. Lexikon für die Praxis, Huss Medien, Berlin 2005