Projekt Green Electronics

www.green-electronics.info

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begleitete mit dem Projekt Green Electronics die Umsetzung des Elektro-Gesetzes in der Öffentlichkeit. Das Projekt wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und vom Umweltbundesamt (UBA) gefördert.

Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, sollen vorrangig Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten reduziert und vermieden werden. Außerdem wird durch die getrennte Erfassung der restliche Abfall von Schadstoffen entlastet. Deshalb schreibt das ElektroG vor, dass 2006 ausrangierte Elektrogeräte einschließlich schadstoffhaltiger Leuchtstoffröhren nicht mehr in der grauen Mülltonne entsorgt werden dürfen, sondern an die Hersteller zurück gegeben werden, die dann für die umweltgerechte Entsorgung und Verwertung Sorge tragen. Mit der Umsetzung des Elektro-Gesetzes wird darüber hinaus der Einsatz bestimmter Schwermetalle und Flammschutzmittel in Neugeräten gezielt verringert.

Auf den Webseiten der DUH lässt sich das Projekt noch nachverfolgen, dort werden u.a. häufig gestellte Fragen zum Elektro-Gesetz beantwortet, wie z.B.

  • Warum soll ich einen alten Toaster nicht mehr in die Mülltonne werfen?
  • Muss ich die normalen Glühbirnen und Halogenstrahler auch zum Wertstoffhof bringen?
  • Nimmt der Handel auch alte Geräte zurück?
  • Wie viele Elektrogeräte darf ich auf einmal zurückgeben?