Potentialausgleich

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Unter Potentialausgleich versteht man alle Maßnahmen zum Beseitigen elektrischer Potentialunterschiede (Spannungen) zwischen den berührbaren Körpern elektrischer Betriebsmittel, der Erde und fremden leitfähigen Teilen, wie Wasserleitungen o. ä. Er dient hauptsächlich dem Schutz vor elektrischem Schlag. Man unterscheidet zwischen Hauptpotentialausgleich und zusätzlichem örtlichen Potentialausgleich.

Hauptpotentialausgleich
Nach DIN VDE 0100-410 Errichten von Niederspannungsanlagen: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen elektrischen Schlag ist in jedem Gebäude ein Hauptpotentialausgleich durchzuführen. Mit Hilfe von Potentialausgleichsleitern (mind. 6 mm² Cu) und einer Potentialausgleichsschiene, die zweckmäßig im Hausanschlussraum angeordnet wird, müssen elektrische leitende Verbindungen zwischen folgenden Anlagenteilen hergestellt werden:

  • Hauptschutzleiter (vom Hausanschlusskasten)
  • Haupterdungsleiter (Anschluss zum Fundamenterder)
  • Hauptwasserrohr (hinter dem Wasserzähler im Haus)
  • Hauptgasrohr (hinter der Hauptabsperreinrichtung)
  • andere metallene Rohrssysteme (Heizungsrohre, Abwasserrohre, Führungsschienen von Aufzügen etc.)
  • Fernmeldeanlage.

Zusätzlicher örtlicher Potentialausgleich
Ein zusätzlicher Potentialausgleich wird nach DIN VDE 0100 Errichten von Niederspannungsanlagen gefordert für

  • Räume mit besonderer elektrischer Gefährdung aufgrund der Umgebungsbedingungen, z.B. in Bädern, Duschen, Schwimmanlagen etc.
  • in IT-Systemen mit Isolationsüberwachung, und
  • wenn die festgelegten Bedingungen für das automatische Abschalten der Stromversorgung zum Schutz bei indirektem Berühren nicht erfüllt werden können.

Die Systeme müssen mit Potentialausgleichsleitern (mind. 4 mm² Cu) miteinander verbunden werden.