Leistungsbedarf und Anschlusswert

Unter dem Anschlusswert versteht man die Addition aller Leistungen (in kW) der anzuschließenden Elektrogeräte und -anlagen. Der Leistungsbedarf einer Verbraucheranlage, z.B. einer Wohnung, ist die Summe der gleichzeitig in Anspruch genommenen elektrischen Leistung. Um die Elektroinstallation planen zu können, muss die elektrische Leistung aller in der Wohnung vorhandenen Geräte und Installationen bekannt sein. Die Anzahl der Räume einer Wohnung ist kein geeigneter Maßstab.

Der Leistungsbedarf wird ermittelt aus der Summe der installierten Leistung, der Anschlusswerte und einem Gleichzeitigkeitsfaktor (g = 0 ...1), der berücksichtigt, dass im Allgemeinen zu keinem Zeitpunkt alle Verbrauchmittel gleichzeitig eingeschaltet sind. Beim Festlegen des Leistungsbedarfs ist ferner zu berücksichtigen, dass in den Haushalten jährlich weitere Elektrogeräte angeschafft werden.

Der Leistungsbedarf wird vom Elektroinstallateur in die Anschluss-Anmeldung an das Niederspannungsnetz beim zuständigen Elektrizitätsversorgungsunternehmen eingetragen. Auf Grund des vergleichsweise hohen Leistungsbedarfs werden die Anschlusswerte für Elektroheizung und elektrische Warmwasserbereitung, die ohnehin meist mit gesonderten Leitungen versorgt werden, gesondert eingetragen.

Beispiel für den Leistungsbedarf einer durchschnittlichen Wohnung mit vier Personen:

  • Lebensmittelzubereitung 22 kW
  • Geschirrspülen 3 kW
  • Körperpflege 2 kW
  • Wäschepflege 12 kW
  • Individualbereiche 3 kW
  • Gemeinschaftsbereiche 3 kW
  • SUMME: 45 kW
Der Leistungsbedarf von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern ist in Abhängigkeit von der Zahl der Wohnungen in DIN 18015 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden festgelegt.

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