Installieren von Beleuchtungsanlagen
In der Norm DIN 18015 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden sowie in den Ausstattungswerten der Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung (HEA) ist die Anzahl der Beleuchtungsauslässe für alle Räume des Wohngebäudes festgelegt. Der Planer muss – in enger Zusammenarbeit mit dem Architekten/Bauherrn – entscheiden, wo den Funktionen der Räume entsprechend, Steckdosen und Lichtauslässe für Allgemeinbeleuchtung (meist als Deckenbeleuchtung), Akzentbeleuchtung (z.B. Stromschienen mit Strahlern), Arbeitsplatzbeleuchtung, Wand- und Spiegelleuchten und auch im Außenbereich (Terrasse, Balkon) angeordnet werden. Grundlage für die Planung von Beleuchtungsanlagen ist die Norm DIN 5035 Beleuchtung mit künstlichem Licht.
Generelle Forderungen für das Errichten von Beleuchtungsanlagen:
- Leuchten müssen so angebracht werden, dass kein Wärmestau entstehen kann, besonders Halogenleuchten und Scheinwerfer sind so auszurichten, dass genügend Abstand zu leicht entzündlichen Stoffen besteht
- Aufhängevorrichtungen (z.B. Deckenhaken) müssen eine Tragfähigkeit von mindestens 10 kg (5-faches Gewicht der Leuchte) haben
- Leuchten sind in die Schutzmaßnahmen gegen indirektes Berühren einzubeziehen, auch wenn die Anordnung außerhalb des Handbereiches ist
- Durch Bewegen (z.B. Pendelleuchte) dürfen die Zuleitungen nicht beschädigt werden können
- Zum Aufhängen von Leuchten kann die wärmebeständige flexible PVC-Leitung HO3V2V-F direkt verwendet, zu beachten ist die Voraussetzung der Zugentlastung
- Ortsveränderliche Leuchten können durch Steckvorrichtungen und – zugentlastet über eine Geräteanschlussdose – fest angeschlossen werden
- Ortsfeste Leuchten werden über Leuchtenklemmen („Lüsterklemmen“) oder auch unmittelbar an die Zuleitung angeschlossen (z.B. bei Deckenleuchten)
- Wandleuchten müssen bei Unterputzinstallation in Installationsdosen mit Lüster- oder Abzweigklemmen angeschlossen werden
