Erdung
Basis für wirksame Schutzmaßnahmen
Zur wirksamen Gestaltung von Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag ist die sogenannte Schutzerdung (engl. protective earthing, Abk. PE) unumgänglich. Für die Erdung können Stab-, Tiefen-, Platten- oder Ringerder verwendet werden. Je nach Bodenbeschaffenheit unterliegen jedoch alle diese Erder einer mehr oder weniger starken Korrosion. Auch Beschädigungen durch Erdarbeiten sind nicht auszuschließen.
Um diese Nachteile zu vermeiden, wird seit langem in den Technischen Anschlussbedingungen der Elektrizitätsversorger (TAB) sowie in DIN 18015-1 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden. Planungsgrundlagen für neue Gebäude ein Fundamenterder gefordert. Der Fundamenterder wird in das Gebäudefundament eingelegt und verbessert die Wirksamkeit aller Maßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag. Der Hauptpotentialausgleich wird so wesentlich wirksamer. Der Fundamenterder kann quasi als „Rückgrat“ aller Erdungsmaßnahmen in der Verbraucheranlage angesehen werden. Darüber hinaus kann der Fundamenterder auch als Erder für Blitzschutzanlagen, für den FI-Schutz, für Fernmelde- und Kommunikationsanlagen usw. dienen.
Die Planung des Fundamenterders, der schon bei der Ausschreibung der Rohbauarbeiten berücksichtigt werden muss, obliegt dem Bauherrn/Architekten. Die Ausführung übernimmt im Allgemeinen der Fundamenthersteller (Bauhandwerker) in Zusammenarbeit mit der zuständigen Elektrofachkraft. Da der Fundamenterder Bestandteil der elektrischen Anlage des Gebäudes ist, sollte die Abnahme – noch vor Einbringen des Betons – durch verantwortliche Fachkräfte beider Gewerke erfolgen.
