Aufbau und Verlegen des Fundamenterders

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Das Rückgrat aller Erdungsmaßnahmen

Ein Fundamenterder besteht aus nicht isolierten Leitern, meist aus Band- oder Rundstahl, der in die Fundamente der Außenwände oder in die Bodenplatte des Gebäudes eingebettet wird und über den verhältnismäßig gut leitenden Beton großflächig mit der Erde in Verbindung steht.

Er ist als geschlossener Ringerder auszuführen und über eine auffällig gekennzeichnete und korrosionsgeschützte (verzinkte) Anschlussfahne von mindestens 1,50 m Länge mit der Hauptpotentialausgleichsschiene – meist im Hausanschlussraum – zu verbinden. Für den Blitzschutz sind weitere Anschlussfahnen vorzusehen.

Der verzinkte oder unverzinkte Stahl muss allseitig von mindestens 5 cm Beton umgeben sein. Damit wird eine hohe Korrosionsbeständigkeit erreicht, die praktisch der Lebensdauer des Gebäudes entspricht. Rundstahl sollte mindestens 10 mm Durchmesser haben. Bandstahl (mindestens 30 mm x 3,5 mm bzw. 25 mm x 4 mm) ist hochkant zu verlegen.

Elektrisch zuverlässige Verbindungen werden durch Schweiß-, Schrauben-, Keil- und Federverbindungen erzielt. Würgeverbindungen sind unzulässig. Dehnungsfugen im Fundament müssen mit Dehnungsbändern überbrückt werden.

Bei großen Gebäuden wird nach DIN 18014 Fundamenterder - Allgemeine Planungsgrundlagen empfohlen, die umspannte Grundfläche durch leitende Querverbindungen in Maschenweiten von etwa 20 m x 20 m aufzuteilen. Bei Reihenhäusern sollte unter jedem Haus entsprechend der Grundstücksgröße ein kleiner geschlossener Ring gebildet werden. Der Ausbreitungswiderstand des Fundamenterders eines Einfamilienhauses liegt im Allgemeinen zwischen 2 Ohm und 6 Ohm.