Niederspannungsnetz: Anschluss und Anmeldung

Die Sicherheit der elektrischen Anlage beginnt beim Errichten neuer Gebäude schon mit der Anmeldung des Anschlusses an das Niederspannungsnetz beim zuständigen Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Diese Anmeldung wird von einem eingetragenen Elektroinstallateur vorgenommen, der die Verfahrensweise kennt und über die Bearbeitungszeiten beim VNB (Verteilungsnetzbetreiber, früher EVU) informiert ist. Der Bauherr/Auftraggeber bzw. Architekt ist deshalb gut beraten, den Elektroinstallateur so früh wie möglich in die Planung mit einzubeziehen. Durch die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“ (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) ist für den Wohnungsbau festgelegt, dass der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber (VNB) verantwortlich ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung.

Gallerie

Wie ist der prinzipielle Ablauf?

Das Anmeldeverfahren und die erforderlichen Formulare sind bei den einzelnen VNB etwas unterschiedlich. Im Allgemeinen gilt aber folgender Ablauf:

  • Lageplan, Grundriss und Geschosszeichnungen an den beauftragten Elektroinstallateur übergeben.

  • Elektroinstallateur kennzeichnet die Lage des Hausanschlusskastens bzw. Hausanschlussraums, füllt den Vordruck für die „Anmeldung zum Hausanschluss“ (siehe Abb.1) aus - u.a. vorgesehene Anschlussleistungen, z.B. für Beleuchtung, Heißwasserbereiter, E-Herd, etc. -  und leitet den kompletten Antrag mit den Anlagen rechtzeitig vor dem gewünschten Zeitpunkt des Anschlusses an den VNB weiter. Das geht mit Hilfe des Programms „e-Anmeldevordruck 2011“ (Abb. 2) mittlerweile auch elektronisch.
  • Der VNB teilt dem Bauherrn die Anschlusskosten mit. Wenn die schriftliche Auftragserteilung durch den Bauherrn beim VNB eingegangen ist, kann der Hausanschluss installiert werden.
  • Vor dem Zählereinbau reicht der Elektroinstallateur beim VNB die Fertigstellungsanzeige und den Inbetriebsetzungsantrag ein. Der Installateur bestätigt damit außerdem, dass die Anlage entsprechend den geltenden Vorschriften errichtet und geprüft worden ist.
  • Das VNB montiert den/die Zähler und setzt die Hausanschlusssicherungen ein.
  • Der Elektroinstallateur setzt die Kundenanlage in Betrieb.

Hinweis:
Für den Elektrizitätsversorger wird nach dem Inkrafttreten der Liberalisierung des Strommarktes statt des bisherigen „EVU“ jetzt weitgehend der Begriff Verteilungsnetzbetreiber (Abkürzung VNB) oder einfach Netzbetreiber (NB) verwendet.

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