Trittschalldämmung

Normierung, Verbesserungsmaß und Randstreifen

Dämmstoffe für die Trittschalldämmung müssen den Anforderungen folgender Normen entsprechen:

  • DIN 18164 Teil 2: Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für das Bauwesen; Dämmstoffe für die Trittschalldämmung; Polystyrol-Partikelschaumstoffe
  • DIN 18165 Teil 2: Faserdämmstoffe für das Bauwesen; Dämmstoffe für die Trittschalldämmung
Trittschalldämmstoffe sind mit dem Typkurzzeichen T oder TK gekennzeichnet, sie können gleichzeitig bei der Berechnung der Wärmedämmung berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden sie mit ihrer Lieferdicke und ihrer Dicke unter Belastung gekennzeichnet. Die Differenz ist die „Zusammendrückbarkeit” der Dämmschicht. Sie darf beispielsweise unter Heizungen maximal 5 mm betragen. Die Zusammendrückbarkeit mehrerer Lagen wird addiert. Um sie klein zu halten, ist gegebenenfalls eine kombinierte Anwendung von Trittschalldämmplatten und Wärmedämmplatten zu wählen. Mehrlagige Dämmschichten sind fugenversetzt zu verlegen.

Das Federungsvermögen des Trittschalldämmstoffes kennzeichnet die Verbesserung des Trittschalldämmmaßes. Es wird durch die Messgröße „dynamische Steifigkeit” s´ in der Maßeinheit MN/m³ erfasst. Je kleiner die dynamische Steifigkeit, desto größer ist das Verbesserungsmaß.

Um eine Minimierung der Schallbrücken und Zwängungen zu gewährleisten, müssen vor dem Einbau der Dämmschicht an den folgenden Detailpunkten Randstreifen angebracht werden:

  • An allen angrenzenden Bauteilen
  • An allen die Fußbodenkonstruktion durchdringenden Bauteilen
  • An festen Einbauten
  • An Türzargen
  • An Türleibungen
Diese Randstreifen müssen eine Bewegung von mindestens 5 mm ermöglichen und sind umlaufend ohne Unterbrechung anzubringen. Sie müssen von der Rohdecke bis über den fertigen Fußboden reichen und sind gegen eine Lageveränderung beim Einbau der Lastverteilungsschicht zu sichern. Bei mehrlagigen Dämmschichten kann der Randstreifen auf die vorletzte Dämmschicht aufgesetzt werden. Der überstehende Teil des Randstreifens ist erst nach Verfugen des Belages abzuschneiden.