Schaumkunststoffe als Ortschäume
DIN 18159 gilt ausschließlich für auf der Baustelle hergestellte Schaumkunststoffe. Sie behandelt zwei - vom Chemismus her - sehr verschiedene Produkte, denen nur gemeinsam ist, dass sie mittels transportabler Maschinen „am Ort“ aus flüssigen Komponenten zu einem Schaumstoff verarbeitet werden.
Polyurethan-Ortschaum
Ein Polyurethan-Ortschaum ist ein überwiegend geschlossenzelliger, harter Schaumstoff nach DIN 7726, der durch chemische Reaktion flüssiger Grundstoffe unter Zusatz von Treibmitteltn (vorwiegend CO2 und HFCKW) entsteht. Zur Schaumerzeugung wird beim Spritzverfahren ein stark aktiviertes Reaktionsgemisch unter Luft- oder Flüssigkeitsdruck über Düsen eines Mischkopfs auf eine mit einer Dämmung zu versehende Fläche aufgespritzt, wo es aufschäumt und dann als Schaumstoff erhärtet. Beim Gießverfahren wird ein flüssiges Reaktionsgemisch über Schlauchleitungen aus einem Mischkopf in für die Dämmung vorgesehene Hohlräume eingegossen, wo es aufschäumt und als Schaumstoff erhärtet.
Ortschaum aus Harnstoff-Formaldehydharz
Ein Dämmstoff aus Harnstoff-Formaldehydharz ist ein überwiegend offenzelliger Schaum, der durch Vermischen einer wässrigen Harzlösung und einer durch Druckluft aufgeschäumten wässrigen Tensidlösung hergestellt und katalytisch gehärtet wird. Den Lösungen können zur Steuerung der Eigenschaften des Schaumes Zusätze beigegeben werden. Diese Ortschaumstoffe werden mit transportablen Schäumeinrichtungen geschäumt und über Schlauch- oder Rohrleitungen in die zu dämmenden Teile des Bauwerks (z.B. zweischaliges Mauerwerk, Schlitze für Heizungsrohre) geleitet. Dabei ist im Hinblick auf den Arbeitsschutz die ETB-Richtlinie für UF-Ortschaum zu berücksichtigen.
