Anforderungen an den Schallschutz

Die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau" stellt Anforderungen an den Schallschutz in Gebäuden aus öffentlich-rechtlicher Sicht, um sicherzustellen, dass die Bewohner der Gebäude keinen Schaden an Leben und Gesundheit erleiden und vor unzumutbaren Belästigungen geschützt sind. Außerdem regelt die Norm die verschiedenen Nachweisverfahren für den Schallschutz im Baugenehmigungsverfahren.

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Im Beiblatt 1 zu DIN 4109 werden Ausführungsbeispiele geeigneter Konstruktionen für Decken, Wände, Treppen, Türen, Außenbauteile und Fenster sowie Rechenverfahren zur Ermittlung der rechnerischen Schalldämmung unter Berücksichtigung flankierender Bauteile, zur Ermittlung des bewerteten Norm-Trittschallpegels sowie zur Ermittlung der Maßnahmen für den Schallschutz gegenüber haustechnischen Anlagen und Betrieben, erläutert. DIN 4109 und Beiblatt 1 zu DIN 4109 sind in allen Bundesländern bauaufsichtlich eingeführt. Zusätzlich gibt DIN 4109 im Beiblatt 2 Empfehlungen für einen erhöhten Schallschutz, Hinweise für den Schallschutz im eigenen Wohn- und Arbeitsbereich sowie weitere Hinweise für die Planung und Ausführung des Schallschutzes.

DIN 4109 beinhaltet sowohl in der eigentlichen Norm als auch in den Beiblättern vor allem planerische Maßnahmen zum rechnerischen Nachweis des Schallschutzes sowie Hinweise auf mögliche Fehler bei der Ausführung des Schallschutzes. Die messtechnische Abnahme des tatsächlichen Schallschutzes im Gebäude, die sogenannte Güteprüfung des Schallschutzes, wird dann als erforderlich angesehen, wenn Zweifel am Schallschutz bestehen oder derartige Prüfungen vertraglich vereinbart worden sind.

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