Rohrleitung
Die vorschriftsmäßige Dämmung von Heizungs- und Warmwasseranlagen nach der HeizAnlV erfolgt unter Verwendung von Dämmstoffen mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(mK). Werden Dämmstoffe mit einer höheren Wärmeleitfähigkeit eingesetzt, so sind die Dämmdicken nach VDI 2055 zu berechnen. In der DIN 4140 - Dämmarbeiten an betriebs- und haustechnischen Anlagen sind die allgemeinen Voraussetzungen dafür beschrieben.
Viele Dämmmaterialien eigenen sich für die Isolierung von Rohrleitungen, u.a. geschlossenzelliges Polyethylen, XPS, EPS, Stein- und Glaswolle sowie Polyurethan Hartschaum.
Da sich die Mindestabstände zwischen gedämmten Rohrleitungen und anderen Bauteilen auf den Abstand zwischen der Dämmung beziehen, ist beim Einsatz von Dämmstoffen mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(mK) der kleinstmögliche Abstand zwischen den Rohrleitungen zu erreichen. Werden Dämmstoffe mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,040 W/(mK) eingesetzt, sind nicht nur größere Dämmdicken erforderlich, es ist gleichzeitig auch ein größerer Abstand zwischen den einzelnen Rohrleitungen und zu anderen Bauteilen einzuhalten.
