Oberste Geschossdecke

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Zum nicht beheizten Dachgeschoss

Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist bei nicht genutzten Spitzböden die leichteste und preiswerteste Dämmmaßnahme an der wärmeübertragenden Hüllfläche.

Bei plattenförmigen Dämmstoffen war früher eine mehrlagige, versetzte Einbringung des Materials empfehlenswert, inzwischen sind auch einlagige Produkte als begehbare Dämmmaßnahme oder für den ungenutzten Dachboden erhältlich. Bei unkaschierten Dämmplatten oder bei losen Dämmstoffen kann für ungenutzte Dachräume auch die oberseitige Abdeckung, z. B. Spanplatten mit Nut und Feder, lose verlegt werden.

Der Dachabschluss muss das Eindringen von Feuchtigkeit verhindern, darf aber die Unterlüftung des Daches nicht einschränken. Es ist ebenfalls auf den lückenlosen Anschluss der Außenwanddämmung an die Dämmung der obersten Geschossdecke zu achten.

In der Neufassung der EnEV werden die Anforderungen an die Dämmung von Geschossdecken verschärft - die dämmtechnische Nachrüstung aller ungenügend gedämmten Dachböden ist gesetzlich vorgeschrieben. Oberste Geschossdecken müssen so nachgerüstet bzw. erneuert werden, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke den Wert von 0,25 W/m²K erreicht oder unterschreitet.