Haustrennwand Mauerwerk

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Die DIN 4109 fordert für Trennwände in Doppel- oder Reihenhäusern ein Schalldämm-Maß von R'w=57dB (Mindestanforderungen) und R'w=67 dB für einen erhöhten Schallschutz. Anforderungen, die in der Regel nur mit zweischaligen Wänden erreichbar sind, da diese eine um mehr als 12 dB höhere Schalldämmung bieten als einschalige Wände mit gleichem Flächengewicht.

Für die Ausführung zweischaliger Trennwände enthält das Beiblatt zur DIN 4109 folgende Hinweise:

  • Mindestens 150 kg/m² muss die flächenbezogene Masse der Einzelschalen mit etwaigem Putz, die Dicke der Trennfuge mindestens 30 mm betragen.

  • Der Fugenhohlraum ist mit dicht gestoßenen und vollflächig verlegten mineralischen Faserdämmplatten nach DIN 18165 Teil 2, Anwendungstyp T (Trittschalldämmplatten) auszuführen. Das heißt, bei gemauerten Trennwänden werden Trittschalldämmplatten nach DIN 18165 T 2 verwendet.

  • Die Trennfuge muss auch die Decken trennen.

Surftipps

www.baunetzwissen.de/Mauerwerk > Schallschutz zweischaliger Waende