Primärenergiebedarf

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Die Erstellung, der Betrieb und die Entsorgung von Gebäuden erfordern einen Energieaufwand, der sowohl mit Investitions- und Unterhaltskosten als auch mit Umweltbelastungen verbunden ist, dieser wird auch als Primärenergiebedarf bezeichnet. Der Energieeinsatz zur Konditionierung der Gebäude - Bereitstellung von Wärme, Kälte und Licht - trägt hierbei den größten Anteil. Es muss künftig der Energieverbrauch für Heizung, Kühlung und Beleuchtung reduziert bzw. ganz vermieden werden, um dem Gedanken des umweltbewussten Bauens Rechnung zu tragen. Dieser Ansatz kann nur dann einen Erfolg zeigen, wenn er in einer frühen Phase der Planung erkannt und umgesetzt wird.

Der rechnerisch ermittelte Primärenergiebedarf (QP) beschreibt die Energiemenge, die zur Deckung des Endenergiebedarfs benötigt wird. Dabei ist auch die zusätzliche Energiemenge zu berücksichtigen, die durch zeitlich oder örtlich vorgelagerte Prozessketten außerhalb des Systems 'Gebäude' bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der eingesetzten Brennstoffe entsteht. Zur Ermittlung des Primärenergiebedarfes (kWh) wird der entsprechende Endenergiebedarf unter Berücksichtigung der beteiligten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor multipliziert. Diese Primärenergiefaktoren werden in der Energieeinsparverordnung festgelegt (Heizöl 1,1 / Erdgas, Flüssiggas 1,1 / Steinkohle, Braunkohle 1,1 / Holz 0,2 / Strom 2,7).

Der Primärenergiebedarf kann als Beurteilungsgröße für ökologische Kriterien, wie z. B. CO2-Emission, herangezogen werden, da der gesamte Energieaufwand und nicht nur der innerhalb des Gebäudes benötigte Energieaufwand mit einbezogen wird. Wird er auf ein Jahr bezogen, ergibt sich der Jahresprimärenergiebedarf als Kenngröße (kWh/a).

Neben den normativen und öffentlich-rechtlichen Anforderungen, die in Form von Normen und Verordnungen vorliegen und Rechen- bzw. Nachweisverfahren beinhalten, sind zusätzliche Planungsinstrumente erforderlich. Diese sollten dem Architekten eine energetische Beurteilung des Gebäudekonzeptes ermöglichen und auch den direkten Vergleich zu anderen Objekten bzw. zu anderen Konzepten gewährleisten. Hierbei müssen gesamtenergetische Betrachtungen eine Rolle spielen, die sowohl die baulichen als auch die anlagentechnischen Einflüsse auf den Energieverbrauch - zukünftig auch die Erstellungs- und Entsorgungsenergie - berücksichtigen und in einem Energieausweis dokumentiert sind.

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