Energieausweis

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Deckblatt und Folgeseiten

Gemäß Kabinetts- und Bundesratsbeschluss zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) wurde der bedarfs- und verbrauchsorientierte Energieausweis eingeführt. Er erlaubt eine nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes. Ein Bedarfsausweis ist auszustellen für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, es sei denn, das Wohngebäude erfüllt bei der Erstellung oder durch spätere Modernisierung mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Die Deutsche Energie-Agentur (Dena) empfiehlt jedoch bei Wohngebäuden generell den Bedarfsausweis. Zusätzlich sollen bei der Erstellung des Bedarfsausweises Modernisierungsempfehlungen auf der Basis einer technischen Analyse des Gebäudes ermittelt werden.

Die einfache grafische Darstellung im Energieausweis ermöglicht einen schnellen Quervergleich mit anderen Gebäuden. Die von der Dena vorgeschlagenen fünf Formularseiten (gemäß EnEV 2009) werden im Anschluss kurz vorgestellt und erläutert.

Deckblatt
Das Deckblatt enthält alle übergeordneten Informationen zum Gebäude (z. B. Adresse, Baujahr, Foto und Gebäudenutzfläche), den Anlass der Ausstellung und die wichtige Angabe über die Berechnungsgrundlage (berechneter Energiebedarf (Seite 2) oder erfasster Energieverbrauch (Seite 3) - auch beide Angaben sind möglich). Außerdem gibt es neben einem Hinweis zur Verwendung („Der Energieausweis dient lediglich der Information...") auch den Bereich für die Unterschrift des Ausstellers.

Seite 2 / Bedarf
Auf der zweiten Seite des Energieausweises werden alle relevanten Informationen bezüglich des berechneten Energiebedarfs eines Gebäudes dargestellt, außerdem stehen Vergleichswerte für den Endenergiebedarf und Angaben über den Einsatz alternativer Energieversorgungssysteme zur Verfügung.

Seite 3 / Verbrauch
Die wichtigsten Angaben über den gemessenen Energieverbrauch eines Gebäudes sind auf der dritten Seite des Ausweises zu finden. Außerdem befinden sich auf ihr die Darstellung des erfassten Energieverbrauchs (Energieverbrauchskennwert) und ebenfalls Vergleichswerte für den Endenergiebedarf.

Seite 4 / Erläuterungen
Hier werden die folgenden sechs Begriffe erläutert:

  • Energiebedarf
  • Primärenergiebedarf
  • Energetische Qualität der Gebäudehülle
  • Endenergiebedarf
  • Energieverbrauchskennwert
  • Gemischt genutzte Gebäude
Seite 5 / Modernisierungsempfehlungen
Unabhängig von der Bemessungsgrundlage (Bedarf oder Verbrauch) müssen dem Ausweis grundsätzlich Modernisierungsempfehlungen zum Energieausweis für die kostengünstige Verbesserung der Energieeffizienz hinzugefügt werden. Diese befinden sich auf der fünften Seite.

Der Musterenergieausweis umfasst außerdem zwei Anlagen, die zusätzliche Modernisierungsempfehlungen aufnehmen können und Platz bieten für Informationen über die Verbrauchserfassung von Heizung und Warmwasser (siehe Abbildungen 6 und 7).

Quelle/Bildnachweis: Dena/BMVBS, Berlin